Berufsfachschule
Anlage B (APO-BK NRW)
Die Absolventinnen und Absolventen der vollzeitschulischen Bildungsgänge der Berufsfachschulen erwerben neben beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten allgemeinbildende Schulabschlüsse der Sekundarstufe I und teilweise auch einen Berufsabschluss nach Landesrecht.
Berufsfachschule 1
Ziel: Vermittlung beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Aufnahme einer Berufsausbildung oder Aufnahme einer Erwerbstätigkeit sowie Hauptschulabschluss nach Klasse 10
Voraussetzungen: Es wird aufgenommen, wer über einen Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) oder einen gleichwertigen Abschluss verfügt.
Dauer: 1 Jahr
Anschlussmöglichkeiten:
-
Einjährige vollzeitschulische Bildungsgänge, die berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife, gegebenenfalls mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe) vermitteln (Berufsfachschule 2).
-
Duale Berufsausbildung: gegebenenfalls Einstieg in das zweite Ausbildungsjahr.
-
Vollzeitschulische Berufsausbildung, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht (zum Beispiel Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger) und zum mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) führen (Berufsfachschule 3)
Berufsfachschule 2
Ziel: Vermittlung beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Aufnahme einer Berufsausbildung oder Aufnahme einer Erwerbstätigkeit sowie den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit und ohne Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Voraussetzungen: Es wird aufgenommen, wer über einen Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder einen gleichwertigen Abschluss verfügt.
Dauer: 1 Jahr
Anschlussmöglichkeiten:
-
Duale Berufsausbildung: gegebenenfalls Einstieg in das zweite Ausbildungsjahr.
-
Einstieg in das zweite Jahr der dreijährigen Bildungsgänge der Anlage C, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht und zur Fachhochschulreife führen.
Berufsfachschule 3
Ziel: Mit Bestehen der Abschlussprüfung wird ein Berufsabschluss nach Landesrecht erworben. Der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) kann, bei entsprechenden Leistungen auch mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, erworben werden.
Voraussetzungen: Mindestens Hauptschulabschluss beziehungsweise ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss
Dauer: 2 Jahre
Anschlussmöglichkeiten:
-
Einstieg in das zweite Jahr der dreijährigen Berufsfachschule des entsprechenden Fachbereiches oder im Fachbereich Sozialwesen in Verbindung mit dem mittleren Schulabschluss
-
Besuch der entsprechenden Bildungsgänge der Fachschule
Stand: Dezember 2020
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: