BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Die Bezirksregierung Detmold hat auf Antrag des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen das Planfeststellungsverfahren für die Beseitigung des Bahnüberganges “Eggestraße“ bei Paderborn-Benhausen im Zuge der Landesstraße L 755 eingeleitet.

Die Landesstraße 755 beginnt an der A 33 bei Borchen und verläuft über Paderborn, Altenbeken nach Höxter. Für den südöstlichen Raum des Kreises Paderborn im Regierungsbezirk Detmold bildet sie eine wichtige regionale Verkehrsverbindung zum Oberzentrum Paderborn. Im Bereich des vorliegenden Planfeststellungsabschnittes übernimmt die Landestraße L 755 auch die Funktion einer Hauptverkehrsstraße mit wichtiger Verbindungsfunktion der Stadtteile Benhausen und Neuenbeken zur Kernstadt Paderborn.

Kreuzende Straßen im näheren Bereich des Planfeststellungsabschnittes sind die Kreisstraße K 29 am Ortsausgang von Paderborn und die Landesstraße L 937 in Paderborn / Benhausen.

Die Ortslage Benhausen als ein Stadtteil der Stadt Paderborn weist stark landwirtschaftlich geprägte Strukturen auf. Außerdem liegt der Ortsteil Benhausen der Stadt Paderborn an der zweigleisigen DB - Strecke 1760 (Hannover - Soest) zwischen den Bahnhöfen Paderborn und Altenbeken. Dabei umfährt die DB-Strecke den Siedlungsbereich Benhausen nördlich in einem weiten Bogen. Sie quert die Landesstraße L 755 bei Bahn-km 118,852 und 122,119 sowie die Landesstraße L 937 bei Bahn-km 120,041.

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW und die DB Netz AG betreiben die Planung für die Beseitigung des vorhandenen höhengleichen Bahnüberganges (BÜ) “Eggestraße“ bei Bahn-km 122,119. Insbesondere zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Gewährleistung eines zügigen und reibungslosen Verkehrsflusses soll der vorhandene Bahnübergang (BÜ) durch eine Unterführung der Landessstraße L 755 bzw. eine Eisenbahnüberführung (EÜ) ersetzt werden. Die Bahnstrecke der DB bleibt dabei in ihrer Höhenlage unverändert und die Landesstraße L 755 wird nebst eines auf der gesamten Länge der Verlegungsstrecke getrennt von der Fahrbahn der Landesstraße L 755 begleitenden Geh-und Radweges in südliche Richtung verschoben. Zur sicheren Querung der Radfahrer und Fußgänger wird im Bereich der Ortseinfahrt von Benhausen bei Bau-km 0,675 darüber hinaus eine Querungshilfe errichtet.

Der geplante Bauabschnitt in einer Länge von ca. 875 m befindet sich in der Gemarkung Benhausen (betroffen sind die Flure 1,2,6 und 10) und der Gemarkung Paderborn (betroffen ist Flur 24) der Stadt Paderborn und beginnt ca. 295 m westlich der vorhandenen Einmündung der Gemeindestraße “Papenberg“ in die bestehende Landesstraße L 755 “Eggestraße“ (Bau-km 0,025) und endet ca. 15 m westlich der Einmündung der Gemeindestraße “Westweg“ in die vorhandene Landesstraße L 755 “Eggestraße“ (Bau-km 0,900).

Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 3. April 2018 bis zum 2. Mai 2018 bei der Stadt Paderborn und der Gemeinde Altenbeken zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus.

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurden insgesamt 17 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange abgegeben und 4 Einwendungen erhoben, die dem Vorhabenträger zwecks Erstellung einer Gegenäußerung übersandt wurden.

Der Vorhabenträger hat daraufhin die Planunterlagen und zugehörigen Gutachten überarbeitet und am 17.12.2019 die überarbeiteten Unterlagen mittels eines sog. „Deckblatt“ („Deckblatt I“) in das Verfahren eingebracht.

Wegen des Umfanges der Änderung wird das „Deckblatt I“ öffentlich ausgelegt. Die für den Zeitraum 02.03.2020 bis zum 01.04.2020 geplante und begonnen Auslegung musste aufgrund der damals akut gewordenen Pandemie-Lage des Coronavirus SARS-CoV-2 (Covid-19) mit angeordneten Kontaktverboten und Schließung der öffentlichen Verwaltungen für den Publikumsverkehr vorzeitig abgebrochen werden.

Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Fristen wird die öffentliche Auslegung des „Deckblatt I“ erneut und in vollem zeitlichen Umfang begonnen. Während der Dienststunden in der Zeit vom 17.08.2020 bis zum 16.09.2020 (einschließlich) werden die Planunterlagen zur allgemeinen Einsichtnahme bei der Stadt Paderborn, Am Hoppenhof 33, 33104 Paderborn und der Gemeinde Altenbeken, Bahnhofstraße 5 a, 33184 Altenbeken, öffentlich ausgelegt. Aufgrund der aktuellen Lage zum Coronavirus SARS-CoV-2 (Covid-19) ist vorab eine telefonische Terminabsprache mit der Stadt Paderborn oder Gemeinde Altenbeken erforderlich. Die entsprechenden Bekanntmachungstexte der Gemeinde Altenbeken und Stadt Paderborn finden Sie ab 03.08.2020 auch hier (Links s.u.).

Zudem werden die geänderten Planunterlagen im Laufe des 17.08.2020 in das Internet gestellt und sind damit ebenfalls hier (Link s. u.) einsehbar.

Bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, d. h. bis zum 30.09.2020 (einschließlich) können dann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Detmold, der Stadt Paderborn und der Gemeinde Altenbeken Einwendungen gegen das „Deckblatt I“ erhoben werden. Diese sind jedoch nur bei erstmaliger oder verstärkter Betroffenheit durch die geänderte Planung möglich. Die weiteren Details zur Auslegung (genaue Benennung des Auslegungslokals, Beginn und Ende der Dienststunden, in denen die Einsichtnahme in die Unterlagen möglich ist, Telefonnummer zwecks Terminabsprache etc.) sowie zur Möglichkeit, Einwendungen zu erheben, werden von der Stadt Paderborn und Gemeinde Altenbeken rechtzeitig ortsüblich bekannt gemacht.

Hinweise:

  • Verfahrensrechtlich ist allein die Auslegung vor Ort maßgeblich.
  • Im bisherigen Anhörungsverfahren bereits erhobene Einwendungen – auch im Rahmen der abgebrochenen öffentlichen Auslegung erhobene Einwendungen – bleiben unberührt und behalten ihre Gültigkeit. Erneute Einwendungen sind insoweit nicht erforderlich.

 

Planunterlagen aus 2018 hier einsehbar

Bekanntmachungstext der Stadt Paderborn zur öffentlichen Auslegung der geänderten Planunterlagen des „Deckblatt I“, hier einsehbar ab 03.08.2020

Bekanntmachungstext der Gemeinde Altenbeken zur öffentlichen Auslegung der geänderten Planunterlagen des „Deckblatt I“, hier einsehbar ab 03.08.2020

geänderte Planunterlagen des „Deckblatt I“, hier einsehbar ab 17.08.2020