BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Planfeststellung für die Ortsumgehung Bad Wünnenberg im Zuge der B 480 

B 480-Neubau OU Bad Wünnenberg

Mit Schreiben vom 28.11.2007 legte der Landesbetrieb Straßenbau NRW bei der Bezirksregierung Detmold die Planunterlagen für den Bau der 6,8 km langen Ortsumgehung Bad Wünnenberg im Zuge der B 480 vor und beantragte die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens.

Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 21.01.2008 bis 20.02.2008 im Rathaus der Stadt Bad Wünnenberg aus; hieran schloss sich eine Frist bis zum 19.03.2008 an, innerhalb derer von den Betroffenen Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Bad Wünnenberg oder der Bezirksregierung Detmold erhoben werden konnten. Nähere Einzelheiten sind dem Bekanntmachungstext zu entnehmen.

Bis zum Ablauf der Einwendungsfrist sind bei der Stadt Bad Wünnenberg und der Bezirksregierung mehr als 100 Einwendungen gegen die Planung erhoben worden. Obwohl die Notwendigkeit der Ortsumgehung kaum in Frage gestellt wird, kritisieren die Einwender hauptsächlich folgende Punkte: Variantenwahl, die Auswirkungen auf die Landwirtschaft sowie die Sorge vor Belastungen durch Lärm und Luftschadstoffe.

Die Bezirksregierung hat die erhobenen Einwendungen sowie die Äußerungen der Träger öffentlicher Belange dem Landesbetrieb Straßenbau zur inhaltlichen Auswertung und Erstellung einer Stellungnahme zugeleitet. Der Landesbetrieb hat nach Prüfung der Einwendungen und Stellungnahmen Änderungsbedarf erkannt und einige Planänderungen vorgenommen, die im Wesentlichen den landschaftspflegerischen Begleitplan sowie einige bautechnische Details betreffen und im Wege des sog. „Deckblattverfahren“ über das Deckblatt A in das Verfahren eingebracht worden sind.

Die geänderten Planunterlagen haben vom 18.01. bis zum 01.02.2010 im Bauamt der Stadt Bad Wünnenberg zur Einsichtnahme durch die Betroffenen ausgelegen, die von der Planfeststellungsbehörde jeweils schriftlich über die Möglichkeit zur Einsichtnahme in diese geänderten Unterlagen sowie die Möglichkeit, bis zum 15.02.2010 Einwendungen gegen die Planänderungen zu erheben, informiert worden sind.

Gegen die Planänderungen wurden 18 Einwendungen erhoben. Auch diese Einwendungen sowie die Äußerungen der Träger öffentlicher Belange zum Deckblatt wurden zunächst dem Vorhabensträger zur Auswertung und Erarbeitung einer Stellungnahme bzw. Gegenäußerung zugeleitet.

Der Erörterungstermin hat schließlich, nachdem die Gegenäußerungen des Landesbetriebs Straßenbau NRW vorlagen und den Einwendern vorab zugeleitet wurden, am 02.09.2010 in der Schützenhalle in Bad Wünnenberg stattgefunden. Im Anschluss daran wurden, soweit dies gewünscht wurde, mit den Einwendern, aus deren Eigentum Grundstücke in Anspruch genommen werden sollen, auch noch Einzelerörterungsgespräche durchgeführt.

Am 11.11.2011 hat der Vorhabensträger schließlich im Hinblick auf den landschaftspflegerischen Begleitplan und hier insbesondere bezüglich artenschutzrechtlichen Fachbeitrags nochmals eine Planergänzung in das Verfahren eingebracht, mit der jedoch keine neuen Betroffenheiten privater Dritter verbunden sind.

Am 05.12.2011 hat die Bezirksregierung daraufhin nach abschließender Auswertung und Prüfung aller Planunterlagen, Einwendungen und sonstigen Ergebnisse des Anhörungsverfahrens im Rahmen einer abschließenden Entscheidung den Planfeststellungsbeschluss erlassen.

Nachdem der Vorhabensträger die sich aufgrund des Planfeststellungsbeschlusses ergebenden Planänderungen in den Unterlagen kenntlich gemacht hatte (sog. „Grüneintragungen“), wurde der Beschluss einschließlich darin enthaltener Rechtsbehelfsbelehrung in der Zeit vom 23.02 bis zum 07.03.2012 zusammen mit den planfestgestellten Unterlagen öffentlich in der Stadt Bad Wünnenberg ausgelegt. Die Auslegung hat nach den Regelungen des § 74 Abs. 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes gleichzeitig auch die Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses an die Einwenderinnen und Einwender bewirkt. Allen Einwendern gegenüber galt dementsprechend der Planfeststellungsbeschluss mit dem Ende der Auslegungsfrist als zugestellt.

In der sich anschließenden Klagefrist sind zunächst beim Oberverwaltungsgereicht NRW (OVG) 3 Klagen von Privatpersonen eingereicht worden, die jedoch später zurückgenommen wurden. Das OVG hat die Verfahren dementsprechend mit Beschlüssen vom 22. Mai 2012 bzw. 14. August 2012 eingestellt.

Damit ist der Planfeststellungsbeschluss jetzt bestandskräftig und es kann grundsätzlich mit dem Bau der Ortsumgehung begonnen werden.