BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Planfeststellungsverfahren L 755 Paderborn -Benhausen

Planfeststellungsverfahren für die Beseitigung des Bahnüberganges “Eggestraße“ bei Paderborn-Benhausen im Zuge der L 755 von Bau-km 0,025 bis Bau-km 0,900 in den Gemarkungen Paderborn und Benhausen auf dem Gebiet der Stadt Paderborn

Die Bezirksregierung Detmold hat auf Antrag des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen das Planfeststellungsverfahren für die Beseitigung des Bahnüberganges “Eggestraße“ bei Paderborn-Benhausen im Zuge der Landesstraße L 755 eingeleitet.

Die Landesstraße 755 beginnt an der A 33 bei Borchen und verläuft über Paderborn, Altenbeken nach Höxter. Für den südöstlichen Raum des Kreises Paderborn im Regierungsbezirk Detmold bildet sie eine wichtige regionale Verkehrsverbindung zum Oberzentrum Paderborn. Im Bereich des vorliegenden Planfeststellungsabschnittes übernimmt die Landestraße L 755 auch die Funktion einer Hauptverkehrsstraße mit wichtiger Verbindungsfunktion der Stadtteile Benhausen und Neuenbeken zur Kernstadt Paderborn.

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW und die DB Netz AG betreiben die Planung für die Beseitigung des vorhandenen höhengleichen Bahnüberganges (BÜ) “Eggestraße“ bei Bahn-km 122,119. Insbesondere zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Gewährleistung eines zügigen und reibungslosen Verkehrsflusses soll der vorhandene Bahnübergang (BÜ) durch eine Unterführung der Landessstraße L 755 bzw. eine Eisenbahnüberführung (EÜ) ersetzt werden. Die Bahnstrecke der DB bleibt dabei in ihrer Höhenlage unverändert und die Landesstraße L 755 wird nebst eines auf der gesamten Länge der Verlegungsstrecke getrennt von der Fahrbahn der Landesstraße L 755 begleitenden Geh-und Radweges in südliche Richtung verschoben. Zur sicheren Querung der Radfahrer und Fußgänger ist im Bereich der Ortseinfahrt von Benhausen darüber hinaus eine Querungshilfe vorgesehen.

Der geplante Bauabschnitt in einer Länge von ca. 875 m befindet sich in der Gemarkung Benhausen und der Gemarkung Paderborn der Stadt Paderborn und beginnt ca. 295 m westlich der vorhandenen Einmündung der Gemeindestraße “Papenberg“ in die bestehende Landesstraße L 755 “Eggestraße“ (Bau-km 0,025) und endet ca. 15 m westlich der Einmündung der Gemeindestraße “Westweg“ in die vorhandene Landesstraße L 755 “Eggestraße“ (Bau-km 0,900).

Auf dem Gebiet der Gemeinde Altenbeken sind Kompensationsmaßnahmen vorgesehen.

Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 3. April 2018 bis zum 2. Mai 2018 bei der Stadt Paderborn und der Gemeinde Altenbeken zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus.

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurden insgesamt 17 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange abgegeben und 4 Einwendungen erhoben, die dem Vorhabenträger zwecks Erstellung einer Gegenäußerung übersandt wurden.

Der Vorhabenträger hat daraufhin die Planunterlagen und zugehörigen Gutachten überarbeitet und am 17.12.2019 die überarbeiteten Unterlagen mittels eines sog. „Deckblatt“ („Deckblatt I“) in das Verfahren eingebracht.

Wegen des Umfanges der Änderung wurde das „Deckblatt I“ öffentlich ausgelegt.  Die für den Zeitraum 02.03.2020 bis zum 01.04.2020 geplante und begonnen Auslegung musste allerdings aufgrund der damals akut gewordenen Pandemie-Lage des Coronavirus SARS-CoV-2 (Covid-19) mit angeordneten Kontaktverboten und Schließung der öffentlichen Verwaltungen für den Publikumsverkehr vorzeitig abgebrochen werden.

Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Fristen erfolgte eine erneute öffentliche Auslegung des „Deckblatt I“ und zwar lagen in der Zeit vom 17.08.2020 bis zum 16.09.2020 (einschließlich) die Planunterlagen zur allgemeinen Einsichtnahme bei der Stadt Paderborn und der Gemeinde Altenbeken aus. 

Zudem wurden die geänderten Planunterlagen auch in das Internet gestellt und waren dort einsehbar.

Bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, d. h. bis zum 30.09.2020 (einschließlich), konnten dann Einwendungen gegen das „Deckblatt I“ erhoben werden. Entsprechende Einwendungen sind nicht eingegangen. Im bisherigen Anhörungsverfahren bereits erhobene Einwendungen – auch im Rahmen der abgebrochenen öffentlichen Auslegung erhobene Einwendungen – bleiben jedoch unberührt und behalten ihre Gültigkeit.

Alle Einwendungen wurden zunächst – wie auch die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, die separat beteiligt worden sind – dem Landesbetrieb Straßenbau NRW zur Auswertung und Erarbeitung einer Stellungnahme aus Sicht der Vorhabenträgerin (Gegenäußerung) zugeleitet.

Diese Gegenäußerungen sind Ende November 2020 bei der Planfeststellungsbehörde eingegangen.

Angesichts der derzeitigen Pandemiesituation wurde aus Infektionsschutzgründen auf einen Erörterungstermin mit physischer Anwesenheit aller Beteiligten und vor dem Hintergrund des öffentlichen Interesses an einer zügigen Fortführung des Planfeststellungsverfahrens gem. § 38 Abs. 7  Straßen- und Wegegesetz  des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) verzichtet.

Damit  Einwender gleichwohl die Gegenäußerungen des Vorhabenträgers noch einmal rückkoppeln bzw. kommentieren oder auch entgegenstehende Auffassungen in das Verfahren einbringen konnten, wurde ihnen Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu äußern. Nach Ablauf der Frist gilt das Anhörungsverfahren dann – wie sonst mit der Durchführung des Erörterungstermins – im Übrigen als abgeschlossen.

Es schlossen sich nach Ablauf der Rückäußerungsfrist zur Vorbereitung der abschließenden Entscheidung eine weitere ausführliche Prüfung der Planunterlagen unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens sowie eine Abwägung der öffentlichen und privaten Belange an.

Der Planfeststellungsbeschluss ist am 05.05.2021 erlassen worden.

 

Planfeststellungsbeschluss

Planunterlagen