Aufsicht nach Wohn- und Teilhabegesetz
Die Aufsicht über die Alten- und Pflegeeinrichtungen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) wird von der kreisfreien Stadt Bielefeld und den Kreisen des Bezirks ausgeübt.
Die Bezirksregierung achtet im Rahmen ihrer überörtlichen Zuständigkeit darauf, dass diese kommunalen Aufgaben einheitlich nach den insoweit geltenden Rechtsvorschriften wahrgenommen werden.
Stand: Februar 2025
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