BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Unterhaltsvorschussleistungen

Bei Fragen zu Ihrem Antrag wenden Sie sich bitte an die Unterhaltsvorschusskasse, die für Ihren Wohnort zuständig ist.

Minderjährige Kinder, die bei einem ledigen, verwitweten oder geschiedenen Elternteil leben und der andere Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht oder nicht regelmäßig nachkommt, erhalten Unterhaltsvorschussleistungen.

Die Bezirksregierung stellt den zuständigen Kommunen die anteiligen Bundes- und Landesmittel zur Verfügung.

 

Stand: Februar 2024