Unterhaltsvorschussleistungen
Bei Fragen zu Ihrem Antrag wenden Sie sich bitte an die Unterhaltsvorschusskasse, die für Ihren Wohnort zuständig ist.
Minderjährige Kinder, die bei einem ledigen, verwitweten oder geschiedenen Elternteil leben und der andere Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht oder nicht regelmäßig nachkommt, erhalten Unterhaltsvorschussleistungen.
Die Bezirksregierung stellt den zuständigen Kommunen die anteiligen Bundes- und Landesmittel zur Verfügung.
Stand: Februar 2025
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: