BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Krankenhausplanung

 

 

Ziel der Krankenhausplanung ist die Sicherstellung einer bedarfsgerechten, leistungsfähigen und wirtschaftlichen stationären Krankenhausversorgung für die Bevölkerung.

Der Krankenhausplan besteht aus den Rahmenvorgaben und den regionalen Planungskonzepten. Die Rahmenvorgaben geben die allgemeinen qualitativen und strukturellen Bedingungen vor, die ein Krankenhaus erfüllen muss, um einen Versorgungsauftrag zu erhalten. Erarbeitet werden diese Vorgaben vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen im Einvernehmen gemeinsam mit dem Landesausschuss für Krankenhausplanung. Mitglieder des Ausschusses sind Vertreterinnen und Vertreter unmittelbar an der Krankenhausversorgung Beteiligter, z.B. die Krankenhausgesellschaft NRW, Krankenkassen und Ärztekammern. Die regionalen Planungskonzepte sind die praktische Umsetzung der Rahmenvorgaben. Hierüber verhandeln die Krankenhausträger mit den Landesverbänden der Krankenkassen. Die Prüfung und Bewertung der Planungskonzepte erfolgt dann durch die Bezirksregierung und durch das Ministerium. Den Abschluss des Verfahrens bildet dann der Feststellungsbescheid, welcher durch die Bezirksregierungen ausgestellt wird.

Mit dem neuen Krankenhausplan NRW 2022 ist eine differenzierte Planungssystematik eingeführt worden, die effektive Steuerung, Transparenz und Qualität verbindet. Es werden Leistungsbereiche und Leistungsgruppen ausgewiesen sowie einheitliche und überprüfbare Qualitätsvorgaben je Versorgungsangebot für alle Krankenhäuser eingeführt. Zudem basiert die Krankenhausplanung nicht mehr wie bisher auf der Plangröße Bett, sondern auf den tatsächlichen Fallzahlen in den verschiedenen Leistungsbereichen.

Im Land NRW wird der Krankenhausplan in 16 Versorgungsgebieten aufgestellt. Davon obliegt der Bezirksregierung Detmold die Planung für die Versorgungsgebiete 10 (kreisfreie Stadt Bielefeld, Kreis Gütersloh, Kreis Herford, Kreis Lippe und Kreis Minden-Lübbecke) und 11 (Kreis Höxter und Kreis Paderborn).

Zurzeit sind im Regierungsbezirk Detmold 26 Krankenhäuser mit ca. 13.000 Betten und Behandlungsplätzen in den Krankenhausplan aufgenommen. Diese Krankenhäuser haben insgesamt 60 Betriebsstellen, darunter 18 Tageskliniken.

Weitere Informationen zum Thema „Krankenhausplanung“ finden Sich auch beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Stand: Februar 2024