BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Krankenhausaufsicht

Die Krankenhäuser unterliegen nach dem Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KHGG NRW) der Rechtsaufsicht, d.h., die Aufsicht erstreckt sich auf die Beachtung der für die Krankenhäuser geltenden Rechtsvorschriften. Ein Fehlverhalten behandelnder Ärzte hingegen ist Sache der Ärztekammer bzw. der dort eingerichteten Gutachterkommissionen.

Aufsichtsbehörde ist zunächst der Kreis oder die kreisfreie Stadt als untere Gesundheitsbehörde / Gesundheitsamt. Die obere Aufsicht obliegt dagegen dem Dezernat 24 der Bezirksregierung, während oberste Aufsichtsbehörde das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen ist.

 

 

 

 

 

Stand: Februar 2024