Besuchskommission nach PsychKG NRW
Bei jeder Bezirksregierung sind Besuchskommissionen nach § 23 PsychKG NRW zu berufen. Sie setzen sich aus dem staatlichen Medizinalbeamten der Bezirksregierung, einem in der Psychiatrie weitergebildeten Arzt und einem Vormundschaftsrichter oder Verwaltungsjuristen zusammen. Aus den Reihen der Betroffenen- und Angehörigenverbände können weitere Mitglieder an den Kommissionsbesuchen teilnehmen.
Aufgabe der Kommission ist es, jährlich Krankenhäuser, in denen Patienten nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten oder dem Maßregelvollzugsgesetz untergebracht sind, unangemeldet zu besuchen und daraufhin zu überprüfen, ob die mit der Unterbringung von psychisch Kranken oder Patienten des Maßregelvollzugs verbundenen besonderen Aufgaben erfüllt werden. Über die Ergebnisse ist ausführlich Bericht zu erstatten. Diese Berichte sind den jeweiligen Aufsichtsbehörden dann umgehend vorzulegen.
Weitere Informationen zum Thema "Psychiatrische Krankenhäuser" finden Sie auch beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Stand: Februar 2025
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