Heilpraktiker
Heilpraktikerin/Heilpraktiker ist die geschützte Tätigkeitsbezeichnung für Personen, die nach dem Heilpraktikergesetz von 1939 eine staatliche Genehmigung besitzen, die Heilkunde auszuüben, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen. Die Zulassung als Heilpraktikerin/Heilpraktiker wird aufgrund einer amtlich durchgeführten Kenntnisüberprüfung gewährt.
Für den Regierungsbezirk Detmold wird die Kenntnisüberprüfung derzeit zentral von der Stadt Bielefeld durchgeführt.
Die Bezirksregierungen sind als übergeordnete Behörde für die Rechts- und Fachaufsicht über die unteren Gesundheitsbehörden zuständig.
Weitere Informationen zur Ausübung der Tätigkeit als Heilpraktikerin/Heilpraktiker erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Bielefeld.
Stand: Februar 2025
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