BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Prostituiertenschutzgesetz

Das seit dem 01. Juli 2017 geltende Prostituiertenschutzgesetz sieht unter anderem eine verpflichtende gesundheitliche Beratung für alle im Bereich der sexuellen Dienstleistungen tätigen Personen vor. Diese ist erstmalig vor der Anmeldung wahrzunehmen und ab dann alle 12 Monate, von Personen unter 21 Jahren alle 6 Monate, zu wiederholen.

 

Für die gesundheitliche Beratung sind die Kreise und kreisfreien Städte als untere Gesundheitsbehörden zuständig. Im Regierungsbezirk Detmold wird die Beratung auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages der Kommunen zentral beim Gesundheitsamt Bielefeld angeboten.

 

Das Dezernat 24 der Bezirksregierung nimmt hierfür die Aufsichtsfunktion wahr.

 

Stand: Februar 2024