Gemeinschaftlicher Anbau und Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen
Am 01.04.2024 ist das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) in Kraft getreten. Das Gesetz regelt unter anderem den gemeinschaftlichen Anbau und die Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen an Erwachsene zum Eigenkonsum. Dadurch soll die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz sowie Gesundheitsschutz für Konsumentinnen und Konsumenten gewährleistet werden. Zusätzlich soll der Schwarzmarkt eingedämmt werden.
Zuständigkeiten
Die Bezirksregierung Detmold ist ab dem 01.07.2024 für die Erteilung der Erlaubnis an Anbauvereinigungen zum Anbau und zur Weitergabe von Cannabis zum Eigenkonsum an die Mitglieder und die behördliche Überwachung der Anbauvereinigungen im Regierungsbezirk Detmold zuständig.
Die Überwachung der stofflichen Anforderungen des Cannabis und des Vermehrungsmaterials obliegt dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV). Als Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter ist die Direktorin oder der Direktor der Landwirtschaftskammer NRW insbesondere für die Einhaltung der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Regeln zuständig.
Die Zuständigkeit der Bezirksregierungen umfasst auch das Führen von Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 36 Absatz 1 Nr. 6 bis 36 KCanG.
Anbauvereinigungen
Die Erlaubnis zum Anbau und zur Weitergabe von Cannabis zum Eigenkonsum an die Mitglieder darf ausschließlich Anbauvereinigungen erteilt werden. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.
Anbauvereine sind eingetragene nicht wirtschaftliche Vereine oder eingetragene Genossenschaften, deren ausschließlicher Zweck der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis zum Eigenkonsum durch und an Mitglieder, die Weitergabe von Vermehrungsmaterial sowie die Information von Mitgliedern über cannabisspezifische Suchtprävention und -beratung ist.
Fragen bezüglich der Gründung und Eintragung von nicht wirtschaftlichen Vereinen und Genossenschaften richten Sie bitte an die zuständigen Stellen. Eine Beratung führt die Bezirksregierung Detmold nicht durch.
Antrag auf Erlaubnis
Um als Anbauvereinigung gemeinschaftlich Cannabis anbauen zu dürfen, ist eine behördliche Erlaubnis notwendig. Ihren Erlaubnisantrag können Sie ab sofort auch elektronisch stellen. Das Antragsformular fragt alle notwendigen Informationen ab.
Bevor Sie das Online-Antragsformular öffnen, lesen Sie bitte vorab die nachfolgenden Hinweise zur Online-Antragstellung.
Hier werden Sie zum elektronischen Antragsverfahren weitergeleitet:
https://genfv.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=KCG2_MAIN
Für Amtshandlungen nach dem Konsumcannabisgesetz, wie die Erlaubniserteilung, werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW Gebühren erhoben.
Falls Sie Fragen zum Antrag und zum Verfahren haben, können Sie diese gerne per E-Mail an post24[at]brdt.nrw.de (post24[at]brdt[dot]nrw[dot]de) richten.
Downloads
Weiterführende Links zum KCanG
- Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG)
- Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Konsumcannabisgesetz (Zuständigkeitsverordnung Konsumcannabisgesetz – ZVO-KCanG)
- FAQ des Bundesgesundheitsministeriums
- Fragen und Antworten zu Anbauvereinigungen nach dem KCanG (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW)
Stand: Februar 2025
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