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Fragen und Antworten zu Anbauvereinigungen nach dem KCanG

Am 1. April 2024 sind weite Teile des Konsumcannabisgesetz (KCanG) in Kraft getreten, am 1. Juli 2024 folgte das Inkrafttreten weiterer Regelungen. Mit der Einführung dieses Gesetzes sind der Besitz und der Konsum von Cannabis in Teilen legalisiert worden. Der gemeinschaftliche Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen bedarf der Erlaubnis.

Antworten zu den häufigsten Fragen rund um die Erlaubniserteilung für Anbauvereinigungen nach dem Konsumcannabisgesetz finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Bis ein elektronisches Antragsverfahren für die Erlaubniserteilung für den gemeinschaftlichen Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen zur Verfügung steht, können Sie für den Antrag auf Erlaubnis das bereitgestellte Formular verwenden und über E-Mail an das Dezernat 24 einreichen. Das Antragsformular fragt alle notwendigen Informationen ab.