BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Arzneimittelexport

Auf Antrag des pharmazeutischen Unternehmers oder der zuständigen Behörde des Bestimmungslandes stellt die Bezirksregierung Detmold nach § 73 a Arzneimittelgesetz ein Zertifikat entsprechend dem Zertifikatsystem der Weltgesundheitsorganisation aus.

Ein Muster dieses Zertifikates (Kapitel 15, Anlagen zur VAW 151104) finden Sie auf der Homepage der  Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG).

 

Die Leitlinien zur Durchführung des Zertifikatsystems sind auf der Homepage der Weltgesundheitsorganisation (WHO) abrufbar.

 

Die Erteilung von Exportzertifikaten ist gebührenpflichtig.

 

Stand: April 2026