Arzneimittelexport
Auf Antrag des pharmazeutischen Unternehmers oder der zuständigen Behörde des Bestimmungslandes stellt die Bezirksregierung Detmold nach § 73 a Arzneimittelgesetz ein Zertifikat entsprechend dem Zertifikatsystem der Weltgesundheitsorganisation aus.
Ein Muster dieses Zertifikates (Kapitel 15, Anlagen zur VAW 151104) finden Sie auf der Homepage der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG).
Die Leitlinien zur Durchführung des Zertifikatsystems sind auf der Homepage der Weltgesundheitsorganisation (WHO) abrufbar.
Für die Ausstellung dieses Exportzertifikates ist aufgrund des Gebührengesetzes vom 23.11.1971 (GV. NW. Seite 2011) in Verbindung mit Tarifstelle 10.5.1.20.1. der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung in der zur Zeit gültigen Fassung eine Gebühr in Höhe von 127,82 Euro für ein Arzneimittel zu erheben.
Stand: Februar 2025
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