Sicherheitshinweis zu Risiken von Patientenfixiersystemen
Bereits im Dezember 2003 hat es einen Sicherheitshinweis der obersten Landesgesundheitsbehörden wegen zum Teil tödlicher Vorkommnisse mit Bauchfixiergurten (Einpunktfixierung) gegeben.
Aufgrund der damaligen Risikobewertung bzw. des entsprechenden Sicherheitshinweises mussten verschiedene Maßnahmen durch den Betreiber bzw. Anwender bei der Verwendung von Bauchfixiergurten (Einpunktfixierung) umgesetzt werden (z.B. dokumentierte Anwenderschulung, Nachrüstung seitlicher Rückhaltevorrichtungen, durchgängige Seitengitter vorhanden und hochgestellt).
Trotz der Maßnahmen im Jahre 2003 ist es auch weiterhin zu tödlichen Unfällen gekommen. Die Patientenfixiergurte waren von der Taille in den Brust- und Halsbereich gerutscht und hatten die Patienten stranguliert.
Seit einiger Zeit sind Rückhaltevorrichtungen (z.B. Schrittgurte) verfügbar, die bei Bauchfixiergurten (Einpunktfixierung) nachgerüstet werden können und die sicher das Verrutschen der Patientenfixiergurte in der Brust- und Halsbereich verhindern.
Seit Januar 2013 gibt es nun einen entsprechenden Sicherheitshinweis der obersten Landesgesundheitsbehörden, der den Hinweis aus 2003 ergänzt. In dem neuen Sicherheitshinweis ist festlegt, dass die vorhandenen Baufixiergurte (Einpunktfixierung) nur noch bereitgehalten und angewendet werden dürfen, wenn sie über geeignete Rückhaltevorrichtungen (z.B. Schrittgurte) verfügen.
Entsprechende Bauchfixiergurte (Einpunktfixierung) müssen also nachgerüstet oder gegen Gurte mit geeigneter Rückhaltevorrichtung ausgetauscht werden, sofern sie weiter angewendet werden sollen.
Stand: Januar 2022
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