BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Zum 1. Juli 2017 trat das „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz – ProstSchG)“ in Kraft.

Danach hat sich gem. § 3 ProstSchG jeder, der eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben will, vor Aufnahme der Tätigkeit persönlich bei der zuständigen Behörde anzumelden.

Im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit wurden die Aufgaben der gesundheitlichen Beratung und der Anmeldung zentral auf die Stadt Bielefeld übertragen. Zuständig für den Bereich der Anmeldung im Regierungsbezirk Detmold ist daher ausschließlich das Ordnungsamt Bielefeld:

Ordnungsamt Bielefeld
Niederwall 23
33602 Bielefeld
Tel.: 0521 51-5073
Sprechzeiten: Mo. - Do. 8 bis 12 Uhr

Das Dezernat 21 der Bezirksregierung Detmold nimmt für den Bereich der Anmeldung die Aufsichtsfunktion wahr.

Verfahren

Bei der persönlichen Anmeldung erfolgt ein Informations- und Beratungsgespräch (§ 7 Absatz 1 ProstSchG), das in vertraulichem Rahmen durchgeführt wird (§ 8 ProstSchG). Dabei ist der Nachweis einer innerhalb der vorangegangenen drei Monate erfolgten gesundheitlichen Beratung nach § 10 Absatz 1 ProstSchG vorzulegen.

Im Anschluss stellt das Ordnungsamt Bielefeld der anmeldepflichtigen Person eine Anmeldebescheinigung zum Nachweis über die erfolgte Anmeldung aus (§ 5 ProstSchG). Die Anmeldebescheinigung ist örtlich unbeschränkt gültig, soweit die Länder keine abweichenden Regelungen zur räumlichen Geltung getroffen haben (§ 5 Absatz 3 ProstSchG).

Nach § 5 Absatz 4 ProstSchG gilt die Anmeldebescheinigung für zwei Jahre, wenn die anmeldepflichtige Person über 21 Jahre alt ist. Für anmeldepflichtige Personen unter 21 Jahren gilt die Bescheinigung nur für 1 Jahr. Ausnahme:

Für Personen ab 21 Jahren, die sich bis zum 31. Dezember 2017 erstmalig anmelden, hat die erteilte Anmeldebescheinigung eine verlängerte Gültigkeitsdauer von 3 Jahren.

Das Anmeldeverfahren ist kostenlos.

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.bielefeld.de/de/rv/ds_stadtverwaltung/ordg/pros/ber/

Stand: Juni 2020