BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Mit dem Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen werden Personen geehrt, die sich besondere Verdienste um das Land Nordrhein-Westfalen und seiner Bevölkerung erworben haben. Er wird in einer Stufe verliehen. Die Zahl der Ordensinhaber soll 2.500 nicht übersteigen. Der Landesorden wird durch den Ministerpräsidenten verliehen. Vorschlagsberechtigt für den Landtag ist der Präsident des Landtags. Im Übrigen sind die Mitglieder der Landesregierung für ihre Geschäftsbereiche vorschlagsberechtigt. Anregungen für eine Ordensverleihung kann jedermann an die Vorschlagsberechtigten, an eine diesen nachgeordnete Behörde, an die Gemeinden oder an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen richten.

Sowohl der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland als auch der Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen soll insbesondere für ehrenamtliche Tätigkeiten verliehen werden, die mit großem persönlichen Einsatz und unter Zurückstellung von eigenen Interessen längere Zeit zur Förderung wichtiger staatlicher oder gesellschaftlicher Belange ausgeübt wurden bzw. werden. Die tadelsfreie Erfüllung von Berufspflichten oder die Übernahme von ehrenamtlichen Tätigkeiten allein genügt nicht für eine Verleihung des Verdienstordens.

Stand: Juni 2020