BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Einrichtungstypen / Zuständigkeiten

Menschen, die in der Bundesrepublik Asyl suchen und in Nordrhein-Westfalen ankommen, werden zunächst über die Landeserstaufnahmeeinrichtung in Bochum auf die Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) in den Regierungsbezirken verteilt. In Ostwestfalen-Lippe gibt es derzeit eine Erstaufnahmeeinrichtung in Bielefeld.

Asylsuchende werden in der Erstaufnahmeeinrichtung Bielefeld medizinisch auf schwere Erkrankungen hin untersucht. Zudem werden grundlegende Daten zur Person für die Zentralen Ausländerbehörden erfasst. Weiterhin stellen die Geflüchteten aus der EAE heraus ihren Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Nach einigen Tagen in der EAE ziehen die Menschen vorübergehend in eine der Zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes NRW um. In Ostwestfalen-Lippe gibt es derzeit drei Zentrale Unterbringungseinrichtungen. Dort wohnen asylsuchende Menschen für einige Monate, bevor sie in meist kleineren Unterbringungseinrichtungen der Kommunen aufgenommen werden. Diese kommunalen Unterkünfte werden nicht von der Bezirksregierung Detmold, sondern von der betreffenden Stadt oder Gemeinde betrieben.

Die Unterbringung in einer eigenen Wohnung ist in der Regel erst als anerkannter Asylberechtigter möglich. Anerkannte Geflüchtete erhalten gemeinhin eine Wohnsitzzuweisung. Anerkannte Flüchtlinge sind verpflichtet, für die Dauer von maximal drei Jahren die zugewiesene Kommune als Lebensmittelpunkt zu wählen. Dies soll die Integration fördern. Denn bei der Zuweisung wird die Integrationsfähigkeit der einzelnen Kommunen berücksichtigt. Für die Einhaltung der Wohnsitzzuweisung sind die örtlichen Ordnungsämter zuständig.

Die Verteilung der Asylsuchenden auf die einzelnen Einrichtungen innerhalb des Landes NRW, die Zuweisung an die Kommunen und die Wohnsitzzuweisung organisiert die Bezirksregierung Arnsberg.

(Stand: März 2021)