Dezernat 12
Zu den Aufgaben des Justiziariats gehören unter anderem die Verfolgung von Schadensersatzansprüchen des Landes NRW gegen Dritte, die beispielsweise aus privaten Unfällen von Landesbediensteten bzw. ihrer beihilfeberechtigten Angehörigen oder aus Dienstunfällen Bediensteter resultieren, sowie die hausinterne Unterstützung bei generellen juristischen Fragestellungen. Darüber hinaus werden eingehende Kostennoten der Rechtsanwälte auf ihre Richtigkeit geprüft.
Stand: September 2020
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