BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Dezernat 11

Im Artikel 3 Abs.2 des Grundgesetzes heißt es:

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“.

Für den gesamten Bereich des öffentlichen Dienstes in NRW wurde diesem Verfassungsgrundsatz seit 1985 zunächst durch das Frauenförderkonzept und seit dem 1. Dezember 1998 durch das Gesetz zur Förderung der beruflichen Chancen für Frauen im öffentlichen Dienst Rechnung getragen.

Durch das seit dem 20. November 1999 in Kraft getretene Landesgleichstellungsgesetz (LGG) ist in NRW als erstem Bundesland eine gesetzliche Grundlage geschaffen worden, die der strukturellen Benachteiligung von Frauen im öffentlichen Dienst entgegenwirken soll. Ziel des Gesetzes ist es auch, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer zu verbessern.

Das Ziel eine möglichst paritätische Besetzung in allen Beförderungsämtern und Stellen zu erreichen, wird auch bei der Bezirksregierung Detmold umgesetzt: In den Bereichen, in denen Frauen unterrepäsentiert sind, werden diese bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten ergeben sich zu einem großen Teil aus dem Landesgleichstellungsgesetz. Hiernach unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte die Dienststelle und wirkt bei der Ausführung dieses Gesetzes sowie aller Vorschriften und Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben oder haben können. Dies gilt insbesondere für

  • soziale, organisatorische und personelle Maßnahmen,
  • Stellenausschreibungen,
  • Auswahlverfahren und
  • Vorstellungsgespräche.

Die Gleichstellungsbeauftragte ist gleichberechtigtes Mitglied von Beurteilungsbesprechungen. Sie wirkt mit bei der Aufstellung und Änderung desGleichstellungplans sowie die Erstellung des Berichts über die Umsetzung des Gleichstellungsplans.

Zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten gehören auch die Beratung und Unterstützung der Beschäftigten in Fragen der Gleichstellung.

Stand: November 2020