BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Neubau des IV. und letzten Bauabschnitts der L 712n in Bielefeld/Herford;

Verbindung zwischen der L 712 und der Herforder Straße (B 61) 

Neubau des IV. und letzten Bauabschnitts der L 712n in Bielefeld/Herford

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat der Bezirksregierung mit Schreiben vom 29.01.2008 die Planunterlagen für den IV. und letzten Bauabschnitt der L 712 (L 712n) vorgelegt und die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Mit diesem Bauabschnitt soll eine Verbindung zwischen der L 712 und der Herforder Straße (B 61) geschaffen und damit der Lückenschluss der Ostwestfalenstraße verwirklicht werden.

Die geplante 2,3 Kilometer lange Trasse schließt in Herford an die Altenhagener Straße (L 778) und den bis dort bereits fertig gestellten III. Bauabschnitt der L 712 an, folgt dem Nordrand von Milse, führt nach Querung der Aa südlich an der Kläranlage vorbei und mündet in Bielefeld leicht versetzt zur Grafenheider Straße in die B 61 ein, wo ein entsprechender Kreuzungsausbau geplant ist. Dieser schließt auf einer Länge von rd. 700 m einen Ausbau der B 61 sowie auf einer Länge von rd. 300 m einen Ausbau der Grafenheider Straße ein, die leicht nach Süden verschwenkt wird. Die Verlegung und der Ausbau jeweils eines Abschnitts des Kerksiekbaches und der Johannisbach-Umflut sowie die Anlegung neuer Retentionsräume für die Gewässer sind ebenfalls Bestandteil des Vorhabens. Der Gewässerausbau wird zur Vermeidung von Überbauungen notwendig, die Retentionsräume sind nötig, weil die Straßentrasse in einem Überschwemmungsgebiet verläuft.  

Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 31. März bis 30. April 2008 in Bielefeld und Herford öffentlich ausgelegen. Innerhalb der sich anschließenden Einwendungsfrist, die am 28.05.2008 abgelaufen ist, wurden von Betroffenen insgesamt rd. 940 Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben.

Nach Auswertung der Einwendungen, der parallel dazu eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie aufgrund neuer Erkenntnisse über das Verkehrsaufkommen hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW (Regionalniederlassung Ostwestfalen Lippe in Bielefeld) dann zunächst Planänderungen vorgenommen und im Januar 2011 das sog. „Deckblatt 1“ in das Verfahren eingebracht. Es beinhaltet im Wesentlichen eine Verkleinerung der Kreuzung L 712n/B 61/Grafenheider Straße, ein neues Verkehrsgutachten, eine neue lärmtechnische Unterlage, ein neues Luftschadstoffgutachten sowie einen neuen landschaftspflegerischen Begleitplan.

Diese Unterlagen wurden aufgrund ihres Umfangs und im Hinblick darauf, dass sich die aus ihnen ergebenden Auswirkungen – und insoweit insbesondere die Immissionen – nicht grundstücksscharf abgrenzbar sind, in der Zeit vom 28.02. bis 28.03.2011 in Herford und Bielefeld neu ausgelegt. Im Anschluss wurden rund 50 Einwendungen erhoben.

Der Erörterungstermin hat am 26. und 27. Januar 2012 in Bielefeld im Bürger- und Freizeitzentrum Baumheide stattgefunden. Einzelgespräche mit den Grundstücksbetroffenen wurden im Nachgang am 19. April 2012 durchgeführt.

Jeweils am 19. Juli (Deckblatt 2) und 27. September 2012 (Deckblatt 3) sowie am 02. Juli 2013 (Deckblatt 4) und 18. Juni 2014 (Deckblatt 5) wurden weitere Planänderungen vorgenommen, die im Wesentlichen den landschaftspflegerischen Begleitplan betreffen. Diese Planänderungen konnten im vereinfachten Verfahren, in dem beispielsweise betroffene Grundstückseigentümer direkt beteiligt werden, in das Verfahren integriert werden, so dass es keiner Neuauslegung bedurfte. 

Am 23. September 2014 hat die Bezirksregierung daraufhin nach abschließender Auswertung und Prüfung aller Planunterlagen, Einwendungen und sonstigen Ergebnisse des Anhörungsverfahrens mit dem nunmehr vorliegenden Planfeststellungsbeschluss eine abschließende Entscheidung getroffen und das Planfeststellungsverfahren damit beendet.

Nachdem der Vorhabenträger die sog. „Grüneintragungen“ vorgenommen, d. h. die sich aus dem Beschluss ergebenden Änderungen in den Planunterlagen kenntlich gemacht hat, lag der Beschluss mit jeweils einer Ausfertigung der Planunterlagen in der Zeit vom 08.12. bis 22.12.2014 in Bielefeld und Herford zwei Wochen öffentlich aus.

Mit dem Ende der Auslegung galt der Beschluss dann gegenüber allen Betroffenen als zugestellt. An die Zustellung schloss sich dann eine einmonatige Klagefrist an, innerhalb derer der Planfeststellungsbeschluss vor dem Verwaltungsgericht Minden angefochten werden konnte. Von der Möglichkeit der Klage wurde in drei Fällen Gebrauch gemacht.
Das Verwaltungsgericht Minden hat die drei Klagen jeweils mit Urteil vom 07.12.2017 abgewiesen.

Die daraufhin beim Oberverwaltungsgericht für das Land NRW (OVG) von zwei Klägern gestellten Anträge auf Zulassung der Berufung hat das OVG jeweils mit Beschluss vom 27.01.2020 abgelehnt. Der Planfeststellungsbeschluss ist damit bestandskräftig geworden.