BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Neubau der Südumgehung Minden / B 65 Ic

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat am 30.06.2014 bei der Bezirksregierung Detmold die Planunterlagen für den Neubau der Südumgehung Minden eingereicht und die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Die Südumgehung umfasst den Neubau der B 65 im sog. „Abschnitt Ic“ zwischen der Ortsdurchfahrt Minden-Haddenhausen und dem Ende des bereits fertiggestellten Neubaus der B 65 in Porta Westfalica-Barkhausen.

Für das Vorhaben, die zugehörigen Bauwerke und Anlagen (u. a. die Brückenbauwerke zur Unter- oder Überführung zu querender Straßen und Wege und diverse Gewässerunterführungen), die notwendigen Folgemaßnahmen und Änderungen am bestehenden Straßennetz (u. a. eine Teilverlegung des Gottenbaches, eine Verlegung der Weidestraße sowie Anpassungsmaßnahmen am Erbe-/Meyerweg) sowie die im Rahmen des Natur- und Landschaftsschutzes erforderlichen Maßnahmen werden Grundstücke beansprucht in

a) der Stadt Minden

Gemarkung Haddenhausen, Flur 1 und 8,
Gemarkung Dützen, Flur 2, 3, 4, 5 und 7,
Gemarkung Häverstädt, Flur 1, 2 und 5 und

b) der Stadt Porta Westfalica

Gemarkung Barkhausen, Flur 5.

Für landschaftsrechtliche Kompensationsmaßnahmen ist darüber hinaus auch die Inanspruchnahme bundeseigener Grundstücke der Flur 5 der Gemarkung Eickhorst in der Gemeinde Hille vorgesehen.

Bestandteil der Planung ist es des Weiteren, nach Fertigstellung der B 65 Ic diverse Abstufungen für Teile des vorhandenen Straßennetzes vorzunehmen, die insbesondere

  1. die Umwidmung der B 65 (Lübbecker Straße) vom im Zuge des Vorhabens geplanten neuen Wendeplatz bis zur Einmündung der K 10 (Zechenstraße) zur Gemeindestraße,
  2. die Umwidmung der B 65 (Lübbecker Straße) zwischen der Einmündung der K 10 (Zechenstraße) und dem Knotenpunkt B 61/B 61n/B 65/L 534 zur Kreisstraße sowie
  3. die Umwidmung von Teilstrecken innerhalb des Knotenpunktes B 61/B 61n/B 65/L 534 von einer Bundesstraße zur Landesstraße

beinhalten.

Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 25.08. bis 24.09.2014 in den Städten Minden und Porta Westfalica öffentlich ausgelegen. Bis zum Ablauf der sich anschließenden zweiwöchigen Einwendungsfrist am 08.10.2014 wurden 630 Einwendungen erhoben. Die Einwendungen sind – wie auch die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, die separat beteiligt wurden – dem Landesbetrieb Straßenbau NRW zur Auswertung und Erarbeitung einer Stellungnahme aus Sicht des Vorhabenträgers (Gegenäußerung) zugeleitet worden. Diese Gegenäußerungen hat Bezirksregierung Ende August 2016 erhalten. Sie wurden den Einwendern zur Vorbereitung auf den Erörterungstermin zugeleitet, der nach vorheriger ortsüblicher und öffentlicher Bekanntmachung am Freitag, dem 18. November 2016, im sog. „VIP-Raum“ der Kampa-Halle in Minden, Hahler Straße 112, 32427 Minden, stattgefunden hat. Im Nachgang zu diesem Termin sind auch noch Einzelerörterungsgespräche mit Eigentümern planungsbetroffener Grundstücke durchgeführt worden.   

Bezüglich des sonstigen weiteren Verfahrens bleibt zunächst die Vorlage des neuen Verkehrsgutachtens abzuwarten, dass der Vorhabenträger im Erörterungstermin zugesagt hat. Soweit es nicht öffentlich ausgelegt werden muss, wird es an dieser Stelle bekannt gemacht werden.

Soweit der Vorhabenträger im Übrigen die Planung in der vorliegenden Form aufrecht erhält und keine Änderungen vornimmt, die ggf. neue Beteiligungen bedingen, schließt sich eine umfangreiche Prüfung aller Planunterlagen unter Einbeziehung der Ergebnisse des Anhörungstermins (Einwendungen und Erörterungstermin) an. Erst danach kann unter Abwägung aller betroffenen öffentlichen und privaten Belange eine abschließende Entscheidung im Planfeststellungsverfahren ergehen.