BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Mit Schreiben vom 22.06.2020 beantragte der Landesbetrieb Straßenbau die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau der B 238 - Ortsumgehung Lemgo (L 712 – B 238 alt) - auf dem Gebiet der Stadt Lemgo.

Nach Prüfung der vorgelegten Planunterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität war für die Einleitung des Verfahrens und die Durchführung der vorgeschriebenen öffentlichen Auslegung zunächst der wasserrechtliche Fachbeitrag im Rahmen der wassertechnischen Untersuchungen (Unterlage 18.1) zu ergänzen.

Eine überarbeitete Fassung der Unterlage 18.1 (Erläuterungsbericht einschließlich Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie) wurde der Bezirksregierung Detmold als zuständiger Planfeststellungsbehörde im November 2020 vom Vorhabenträger zwecks Austausch bei den bereits übersandten Papierausfertigungen der Planunterlagen in entsprechender Anzahl übersandt.

Das dem Antrag zugrunde liegende Vorhaben umfasst den Nordabschnitt der B 238n - Ortsumgehung Lemgo - und beginnt an der L 712 (Ostwestfalenstraße), kreuzt die Kreisstraße 33 (Leeser Weg) höhenungleich (“planfrei“), schwenkt in Höhe des Sommerhäuschenweges, der ebenfalls planfrei überquert wird, in nordöstliche Richtung und wird im weiteren Verlauf am Südrand des Ilsetales geführt. Die Kreuzung mit der L 958 (Entruper Weg) wird höhengleich in Form eines Kreisverkehrsplatzes (KVP) angelegt. Im weiteren Verlauf liegt die Trasse der B 238n zwischen der Steinmühle und dem Krankenpflegeheim St. Loyen und stößt südlich der diakonischen Einrichtung “Eben-Ezer“ wieder auf die vorhandene B 238, die mit einer höhengleichen, signalisierten Einmündung angebunden wird.

Der Neubauabschnitt erstreckt sich über eine Länge von ca. 3,103 km und ist im derzeit gültigen Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) als “Vordringlicher Bedarf“ eingestuft.

Der geplante Straßenneubau beinhaltet unter anderem:

  • die Knotenpunkte zur Verknüpfung der B 238n mit der L 712n (Herforder Straße, lichtsignalisierter Knotenpunkt), der L 958 (Entruper Weg, Kreisverkehrsplatz) und der B 238alt (Rintelner Straße, lichtsignalisierter Knotenpunkt)
  • die fünf Brückenbauwerke zur Überführung der K 33 (Leeser Weg), zur Unterführung des Sommerhäuschenweges, zur Überführung des “Alten Knicks“, zur Überführung des “Brunnenweges“ und zur Unterführung des “Wacholderweges“ und einen Gewässerdurchlass
  • die Entwässerungsanlagen
  • die Herstellung eines Parkplatzes für eine Kleingartenanlage
  • eine Lärmschutzwand
  • die mit ihm im Zusammenhang stehenden übrigen Änderungsmaßnahmen am bestehenden Straßen-, Wege- und Gewässernetz und an Anlagen Dritter sowie
  • die landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen.

Für die geplanten Bau- und Kompensationsmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Lemgo, Flur 9, 36, 37, 39 bis 41, 43 bis 46 und 49 benötigt.

Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 11.01.2021 bis zum 10.02.2021 zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Die Auslegung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicher-stellungsgesetz - PlanSiG -) in Verbindung mit § 27 a Absatz 1 des Verwaltungs-verfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) durch Veröffentlichung im Internet. Die Unterlagen sind seit dem Auslegungsbeginn hier einsehbar sein (siehe Link unten).

Die gemäß § 73 Absatz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRw) ansonsten physisch vor Ort vorzunehmende Auslegung der Planunterlagen wurde insofern gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 PlanSiG durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt. Zusätzlich und nach vorheriger Terminvereinbarung (Telefon oder E-Mail) konnten die Unterlagen aber bei Bedarf und soweit es unter dem Gesichtspunkt des Infektionsschutzes möglich war auch bei der Stadt Lemgo vor Ort eingesehen werden. Auf die ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Lemgo im Amtsblatt des Kreises Lippe und seiner Städte und Gemeinden (Kreisblatt Nr. 120 vom 10.12.2020) wurde hingewiesen (siehe Link unten links auf dieser Seite). Die zum Zeitpunkt der Einsichtnahme jeweils geltenden Infektions-schutz- und Hygienebestimmungen sowie gegebenenfalls erforderliche Zutrittsbeschränkungen wurden bei der Einsichtnahme beachtet. 

Davon unabhängig sind die Bekanntmachung und die Planunterlagen auch über das zentrale Internetportal für UVP-pflichtige Vorhaben (Adresse: https://www.uvp-verbund.de/nw) bekannt gemacht worden.

Eine einmonatige Einwendungsfrist schloß sich an die Auslegung an. Bis zum 10.03.2021 konnten bei der Stadt Lemgo und auch bei der Bezirksregierung Detmold Einwendungen gegen den Plan zum Neubau der B 238 - Ortsumgehung Lemgo (L 712 - B 238 alt) - erhoben werden. Auch hierauf wurde in der ortsüblichen Bekanntmachung zur Auslegung hingewiesen.

Neben 21 Stellungnahmen von Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange sind 46 Einwendungsschreiben von insgesamt 65 Einwendern eingegangen. 

Nachdem der Vorhabenträger Gegenäußerungen zu den Einwendungen erstellt hat, steht als nächster Verfahrensschritt die Erörterung gemäß § 17 a Absatz 6 FStrG im Format einer Online-Konsultation an, die auch nach den Regelungen des bis zum 31.12.2024 verlängerten Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (PlanSiG) zulässig ist.

Die Online-Konsultation findet statt in der Zeit von Montag, den 22.04.2024, bis Dienstag, den 21.05.2024. Sie ist gemäß § 17 a Absatz 6 FStrG in Verbindung mit § 73 Absatz 6 Satz 2 VwVfG NRW auch ortsüblich im Amtsblatt des Kreises Lippe und seiner Städte und Gemeinden (Kreisblatt Nr. 20 vom 10.04.2020 - siehe Link unten links auf dieser Seite) bekannt gemacht geworden. Hierauf wird zwecks weiterer Einzelheiten zur Online-Konferenz verwiesen.

 

Verzeichnis der Planunterlagen (siehe hier - einsehbar ab dem 11.01.2021)

Bekanntmachung öffentliche Auslegung (siehe hier)

Bekanntmachung Online-Konsultation (siehe hier)

Stand: April 2024