BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Ausbau des Knotenpunktes der L 712n (Ostwestfalenstraße) mit der L 751 (Oerlinghauser Straße) in der Gemarkung Wülfer-Bexten der Stadt Bad Salzuflen

Ausbau des Knotenpunktes L 712n/L 751 teilplanfrei

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW plant den teilplanfreien Ausbau des Knotenpunktes der L 712n (Ostwestfalenstraße) mit der L 751 (Oerlinghauser Straße) in der Gemarkung Wülfer-Bexten der Stadt Bad Salzuflen. Er hat mit Schreiben vom 31.01.2013 bei der Bezirksregierung Detmold beantragt, das Planfeststellungsverfahren einzuleiten. Ausweislich der Planunterlagen ist Ziel der Maßnahme ein Ersatz des derzeit an dieser Stelle existierenden provisorischen Kreisverkehrsplatzes durch eine leistungsfähigere Lösung, die den Anforderungen an eine Straße der Kategorie der L 712 n gerecht wird.

Die Planunterlagen wurden in der Zeit vom 08.04.2013 bis 07.05.2013 im Rathaus der Stadt Bad Salzuflen zur allgemeinen Einsicht ausgelegt. Die Planunterlagen konnten darüber hinaus jederzeit auch auf diesen Seiten eingesehen werden und stehen nach wie vor zur Verfügung (siehe unten).

In der sich an die Auslegung anschließenden Einwendungsfrist gingen 21 Einwendungen von Privatpersonen ein. Auch die Träger öffentlicher Belange haben sich in ihren Stellungnahmen kritisch mit dem Vorhaben auseinandergesetzt. Die Einwendungen und Stellungnahmen wurden dem Landesbetrieb Straßenbau NRW als Vorhabenträger zur Auswertung und Stellungnahme bzw. Gegenäußerung zur Verfügung gestellt.

Nach deren Vorliegen fand in einem nächsten Schritt am 20. Januar 2015 im Gemeinschaftshaus in Wülfer-Bexten die Generalerörterung statt. Hier hatten Einwenderinnen und Einwender, Träger öffentlicher Belange und Betroffene die Möglichkeit, mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW als Vorhabenträger Ihren Standpunkt zu diskutieren. Im Nachgang fanden darüber hinaus zwei Einzelerörterungstermine mit direkt Grundstücksbetroffenen statt.

Aufgrund der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens bzw. des Erörterungstermins wurde die Planung vom Landesbetrieb überarbeitet. Mit Schreiben vom 31.01.2017 brachte er die Planänderungen in Form eines Deckblattes in das Verfahren ein.

Das “Deckblatt 1“ beinhaltet im Wesentlichen Änderungen beziehungsweise Anpassungen hinsichtlich der Bewertung einzelner naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen. Nach Beteiligung der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Lippe und der höheren Naturschutzbehörde der Bezirksregierung Detmold sowie des Lippischen Heimatbundes als Vertreter der anerkannten Naturschutzverbände des Landes Nordrhein-Westfalen (einfaches Deckblattverfahren) hat die Bezirksregierung Detmold unter Abwägung aller betroffenen privaten und öffentlichen Belange schließlich am 29.01.2018 den Planfeststellungsbeschluss erlassen, welcher dem Vorhabenträger diverse Auflagen macht.

Nachdem der Vorhabenträger die sich aufgrund des Planfeststellungsbeschlusses ergebenden Änderungen in den Planunterlagen eingearbeitet hat (sogenannte “Grüneintragungen“), liegt der 314-seitige Planfeststellungsbeschluss mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und den festgestellten Planunterlagen nunmehr im Zeitraum vom 12. März 2018 bis zum 26. März 2018 für zwei Wochen in den Räumlichkeiten der Stadt Bad Salzuflen (Fachdienst 61 - Stadtplanung und Umwelt -, 1. Obergeschoss, Rudolph-Brandes-Allee 14, 32105 Bad Salzuflen) während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Ort und Zeit der Auslegung wurden zuvor ortsüblich bekannt gemacht.
Die Planunterlagen können zudem auch beim Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe, Stapenhorststraße 119, 33615 Bielefeld eingesehen werden.

Den Einwenderinnen und Einwendern wurde der Planfeststellungsbeschluss persönlich zugestellt.

Es wurden zwei Klagen vor dem Verwaltungsgericht Minden erhoben. Während sich eine Klage aufgrund einer gütlichen Einigung im Rahmen einer privatrechtlichen Vereinbarung mit anschließender Klagerücknahme erledigt hatte, scheiterte die zweite Klage formell bereits wegen Ablauf der Klagefrist.

Der Planfeststellungsbescheid ist somit bestandskräftig geworden.