BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Planfeststellung des weitgehend vierstreifigen Ausbaus der B 61 im Zuge des Nordrings Herford zwischen dem bereits ausgebauten Teilstück der B 61 und der B 239

Das Verfahren zur Planfeststellung des weitgehend vierstreifigen Ausbaus der B 61 im Zuge des Nordrings Herford zwischen dem bereits ausgebauten Teilstück der B 61 und der B 239 ist abgeschlossen.

Der rd. 1,5 km lange Ausbauabschnitt schließt an ein bereits fertig gestelltes vierstreifiges Teilstück an und umfasst den plangleichen Ausbau der Knotenpunkte B 61/K 7 (Füllenbruchstraße), der B 61/L 545/K 7 (Bünder Straße) sowie der B 61/B 239 (Herforder Straße) / Goebenstraße. Der vierstreifige und ab Höhe der Bahnbrücke nur noch zweistreifige Ausbau endet westlich der Werrebrücke. Auf der Südseite des Ausbauabschnitts ist ab K 7 (Füllenbruchstraße) entsteht ein abgesetzter Geh-/Radweg.

Die Maßnahme ist nicht Bestandteil des Fernstraßenbedarfsplanes des Bundes. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW sieht die Maßnahme aber als dringend notwendig an, da es sich hier um die Beseitigung mehrerer dicht aufeinander folgender Unfallhäufungsstellen im Bereich lichtsignalisierter Knotenpunkte mit nicht ausreichender Leistungsfähigkeit handelt. Eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit wird ohne bauliche Veränderung nicht gesehen.

Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 26.05.2014 bis 25.06.2014 in den Städten Herford und Vlotho zur allgemeinen Einsicht ausgelegen. Die sich daran anschließende Einwendungsfrist endete mit Ablauf des 09.07.2014. Es sind fast 400 private Einwendungen (Einzel- und Sammeleinwendungen) gegen das Vorhaben erhoben worden. Diese Einwendungen und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden durch den Landesbetrieb ausgewertet. Die Gegenäußerungen oder Stellungnahmen des Landesbetriebes wurden den Beteiligten von der Bezirksregierung mit Schreiben vom 13.04.2015 zusammen mit der Einladung zum Erörterungstermin zugeleitet.

Am 8. Mai 2015 sind in Herford die Einwendungen mit den Betroffenen im Rahmen einer Generaldebatte erörtert worden. Am 12. und 13. August 2015 wurde die Erörterung durch Einzeltermine mit Grundstücksbetroffenen abgeschlossen. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse und rechtlicher Vorgaben hat der Vorhabenträger im Anschluss daran über insgesamt vier sogenannten „Deckblätter“ kleinere Planänderungen vorgenommen bzw. die Gutachten ergänzt.

Nach Prüfung aller Unterlagen, Gutachten und Einwendungen sowie Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange hat die Bezirksregierung im Anschluss daran am 30.06.2020 den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der B 61 Herford, Nordring bis B 239, auf dem Gebiet der Stadt Herford sowie bzgl. der Kompensationsmaßnahmen auch auf dem der Städte Löhne und Vlotho bzw. der Gemeinde Hiddenhausen erlassen.

Nachdem der Vorhabenträger die Vorgaben dieses Beschlusses mit Hilfe der sog. „Grüneintragungen“ in die Unterlagen eingearbeitet hat, wurden die Unterlagen zusammen mit dem Planfeststellungsbeschluss öffentlich ausgelegt.

Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgte die öffentliche Auslegung (da mehr als 50 Zustellungen vorgenommen werden mussten) des Planfeststellungsbeschlusses sowie der festgestellten und mit Grüneintragungen versehenen Planunterlagen nach den Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) in der Zeit vom 02. bis einschließlich 16. November 2020 durch Auslegung im Internet.

Innerhalb der einmonatigen Klagefrist, innerhalb der der Planfeststellungsbeschluss mit einer Klage vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster angefochten werden konnte, ist keine Klage eingegangen, sodass der Planfeststellungsbeschluss nunmehr vollziehbar ist.