BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Förderprogramm Bildende Kunst (Kunstvereine/Museen)

  • Museen und deren Träger
  • Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstige Träger
  • Kunstvereine, Künstlervereinigungen und ähnliche Organisationen
  • Ausstellungen von Kunstmuseen in Nordrhein-Westfalen
  • Ausstellungsprojekte sowie profilfördernde Maßnahmen von Kunstvereinen
  • Ankäufe von Kunstwerken durch Kunstmuseen in Nordrhein-Westfalen
  • Restaurierung wichtiger und wertvoller Kulturgüter in nordrhein-westfälischen Kunstmuseen

Zuschüsse mit unterschiedlichem Landesanteil

Bitte nutzen Sie für die Antragsstellung die Online-Antragsfunktion in Kultur.Web und übersenden den unterschriebenen Antrag zusätzlich auf dem Postweg an:

Bezirksregierung Detmold
Dezernat 48 / Kultur
Leopoldstr. 15
32756 Detmold

 

Anträge müssen bis zum 31.10. für das darauffolgende Jahr (vor Beginn der Maßnahme) bei der Bezirksregierung eingehen.

 

Bestimmungen der §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung

Ein Eigenanteil wird erwartet.

Die Förderentscheidung trifft eine Jury.

 

Stand: Februar 2024