Förderprogramm Bildende Kunst (Kunstvereine/Museen)
- Museen und deren Träger
- Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstige Träger
- Kunstvereine, Künstlervereinigungen und ähnliche Organisationen
- Ausstellungen von Kunstmuseen in Nordrhein-Westfalen
- Ausstellungsprojekte sowie profilfördernde Maßnahmen von Kunstvereinen
- Ankäufe von Kunstwerken durch Kunstmuseen in Nordrhein-Westfalen
- Restaurierung wichtiger und wertvoller Kulturgüter in nordrhein-westfälischen Kunstmuseen
Zuschüsse mit unterschiedlichem Landesanteil
Anträge müssen bis zum 31.01.2025 bei der Bezirksregierung eingehen.
Bestimmungen der §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung
Ein Eigenanteil wird erwartet.
Die Förderentscheidung trifft eine Jury.
Stand: Januar 2025
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