BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Für die Anerkennung eines ausländischen Abschlusses ist zentral für Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierung Münster, Dezernat 24 - PuG, Domplatz 1-3, 48143 Münster zuständig (siehe Link).

https://www.bezreg-muenster.de/themen/gesundheit-und-soziales/zentrale-anerkennungsstelle-fuer-gesundheitsberufe/zag-pug

Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrages auf Ausstellung der Berufserlaubnisurkunde ist die Bezirksregierung, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Sollten Sie Ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben, ist der Ort Ihrer zukünftigen Arbeitsstätte relevant.

Ein Merkblatt und den Antrag auf Ausstellung der Berufserlaubnisurkunde finden Sie hier.

Stand: April 2026