Förderprogramm Ensembleförderung Musik
Ziel des neuen Förderprogramms ist es, bewährte, professionelle freie Ensembles und Orchester in die Lage zu versetzen, ihre künstlerische Arbeit zu professionalisieren, neue innovative Wege auszuprobieren und damit ihr künstlerisches Profil zu schärfen. Damit sollen einerseits die Arbeitsbedingungen der Ensembles insgesamt verbessert und andererseits dem nordrhein-westfälischen Publikum die Vielfalt der freien Ensembleszene des Landes präsentiert werden.
Freie professionelle Musikensembles, die seit mindestens zwei Jahren
- ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben und
- überwiegend in Nordrhein-Westfalen künstlerische Projekte durchführen.
Des Weiteren müssen die Ensembleleitung und die Musikerinnen/Musiker der Stammbesetzung ihren Arbeitsmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen haben.
Konzeptförderung über einen Zeitraum von in der Regel drei Jahren
Grundsätzlich förderfähig sind insbesondere:
- projektbezogene Ausgaben (z. B. Musiker-, Dirigenten- und Solistenhonorare, KSK, GEMA, Mietkosten, etc.),
- allgemeine Ausgaben für Planung, Organisation, Probenräume, Verwaltung, Werbung, Akquise, Öffentlichkeitsarbeit und künstlerische Leitung.
Der Anteil der allgemeinen Ausgaben darf insgesamt nicht 30 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben überschreiten.
Ensembles ab drei Mitgliedern (ab Trio) können Fördermittel in einer Höhe von 20.000 € bis zu
100.000 € jährlich/je Spielzeit beantragen (bei unterjährigem Beginn des Durchführungszeitraumes anteilig).
Weitergehende verbindliche Auskunft geben die "Fördergrundsätze Ensembleförderung Musik":
- Ein Eigenanteil (Barmittel) i. H. v. mindestens 10 v. H. der Gesamtausgaben ist Voraussetzung,
- eine finanzielle Beteiligung Dritter ist erwünscht,
- Projektensembles mit wechselnden Besetzungen sind nicht antragsberechtigt,
- Dauerförderungen, institutionelle Förderungen und die Förderung von Baumaßnahmen sind ausgeschlossen,
- mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.
- jeweils bis zum 28. Februar des Jahres des Projektbeginns
Bitte nutzen Sie für die Antragsstellung die Online-Antragsfunktion in Kultur.Web.
Projekte mit einem Projektbeginn ab in der Regel 1. September des Antragsjahres und einer Laufzeit von bis zu drei Jahren (36 Monate) können beantragt werden.
Siehe unter 7. Antragsverfahren der Fördergrundsätze.
Stand: Februar 2026