BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

6-streifiger Ausbau der A 57 im Abschnitt Kapellen

Die Vorhabenträgerin plant den 6-streifigen Ausbau (von bislang 2 auf künftig 3 Spuren pro Fahrtrichtung) der Bundesautobahn 57 (A 57) im Ausbauabschnitt „Kapellen“. Der Ausbauabschnitt beginnt südlich des Autobahnkreuzes (AK) Moers, er erstreckt sich über eine Länge von rd. 6,43 km, schließt die Anschlussstelle (AS) Moers-Kapellen ein, und endet nördlich der AS Krefeld-Gartenstadt. Der Ausbauabschnitt erstreckt sich auf die Gebiete der Städte Krefeld und Moers. Neben der Ausbaumaßnahme an der A57 werden zusätzlich Lärmschutz- und Entwässerungsanlagen erstellt und parallel zur bestehenden Autobahn verlaufende Wirtschaftswege umgelegt. Neun vorhandene Brückenbauwerke sind von der Maßnahme betroffen. Der östlich der BAB parallel verlaufende Grafschafter Rad- und Wanderweg wird teilweise verlegt. Des Weiteren muss der in Teilen parallel zur Autobahn verlaufende Moerskanal umgelegt werden.

Der Bezirksregierung Detmold wurde per Erlass des Ministeriums für Verkehr des Landes NRW die Zuständigkeit für das Verfahren zugewiesen.

 

Mehr Informationen: 

Stand: 11/2025

Verfahrensstand

09. Juni 2020, vervollständigt am 24. November 2020

Auslegung

öffentliche Auslegung in den betroffenen Gemeinden und Internet: 20. Januar 2021 bis 19. Februar 2021

sowie Behördenbeteiligung     

 

Einwendungen / Stellungnahmen         

76 Einwendungen (unter anderem als Sammeleinwendungen mit Unterschriftslisten) 

34 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange

 

Abgabe an Vorhabenträger und Auswertung durch den Vorhabenträger

Stellungnahme des Vorhabenträgers zu Einwendungen und Stellungnahmen (sogenannte Gegenäußerung),  

Eingang der Gegenäußerung bei der Planfeststellungsbehörde: 30. August bzw. 9. September 2022

in Präsenz in der Veranstaltungshalle Kaya Plaza in Krefeld   

am 19. und 20. Oktober 2022

Vorhabenträger prüft Anpassungs- / Änderungsbedarf            

Ggf. Planänderung (sogenanntes Deckblatt)  

ggf. Anhörungsverfahren     

einfache Beteiligung der Betroffenen und Träger öffentlicher Belange (Regelfall) 

oder Neuauslegung        

 

dann

 

Prüfung aller Planunterlagen,        

insbesondere rechtlich und unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens, 

Abwägung aller betroffenen öffentlichen und privaten Belange       

   

abschließende Entscheidung

(falls positiv) in Form eines Planfeststellungsbeschlusses