BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Arbeitszeit Kraftfahrer

Bei der Beförderung von Personen und Gütern gelten für das Fahrpersonal Mindestanforderungen bei den Fahrtzeiten und Ruhezeiten sowie den zulässigen Arbeitszeiten.

Wir befassen uns mit den Pflichten der Unternehmer, diese Mindestanforderungen - die auch als Sozialvorschriften im Straßenverkehr bezeichnet werden - zu gewährleisten und einzuhalten.

Aufzeichnungen sind durch Tageskontrollblätter, analogem Fahrtenschreiber oder digitalem Fahrtenschreiber (früher: digitales Kontrollgerät) zu führen. Welche Aufzeichnungsart angewendet wird, ist bei der Güterbeförderung im Wesentlichen von der zulässigen Höchstmasse des Fahrzeuges abhängig.

Für neu in den Verkehr gebrachte Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse über 3,5 Tonnen und Fahrzeugen zur Personenbeförderung mit mehr als 9 Sitzplätzen gilt seit Mai 2006, dass die Fahrzeuge zur Aufzeichnung der Lenkzeiten und Ruhezeiten sowie der Arbeitszeiten mit digitalen Fahrtenschreibern ausgestattet sein müssen.

Für den Betrieb eines digitalen Fahrtenschreibers sind spezielle Chipkarten (Kontrollgerätkarten: Fahrerkarte - Unternehmenskarte / Unternehmerkarte - Werkstattkarte) notwendig.

Die Unternehmenskarten und Werkstattkarten können online bei der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen beantragt werden. Bitte nutzen Sie dazu die oben genannten "Weiterführende Links".

Kraftfahrer wenden sich zum Beantragen ihrer Fahrerkarte bitte an die für sie jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde.

 

Stand 2018 / Ka