Inhaltsseite Die Bauleitplanung der Kommunen (Flächennutzungsplan - FNP, Bebauungsplan - B-Plan) ist gem. § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung anzupassen.
Inhaltsseite Bodenordnung und Flächenmanagement Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) haben in unserem Regierungsbezirk eine lange Tradition als Instrument zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsverhältnisse im ländlichen Raum.