In der Abteilung 3 erfolgt z.B. im Rahmen der Kommunal- und Finanzaufsicht die rechtliche Überprüfung der Haushaltssatzungen der Stadt Bielefeld und der 6 Kreise des Bezirks. Erreichen die Kommunen den Haushaltsausgleich nicht, ist zur Abstimmung ein Haushaltssicherungskonzept vorzulegen. In ihm muss dargestellt werden, wie schnellstmöglich der Haushaltsausgleich wieder erreicht werden kann.