BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Öffentliche Bekanntmachungen von Genehmigungsverfahren / Ordnungsverfügungen / Anzeigen

Immissionsschutz

Bekanntmachung gemäß § 23a Absatz 2 BImSchG

Die Firma Coventya GmbH in Gütersloh hat gemäß § 23a Absatz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) eine störfallrelevante Änderung der nicht nach dem BImSchG genehmigungsbedürftigen Produktionsanlage zum Mischen von Chemikalien im Betriebsbereich Coventya GmbH, Stadtring Nordhorn 116, 33334 Gütersloh, angezeigt. Gegenstand der Anzeige ist der Austausch eines alten Ausgleichsbehälters (4 m³) durch einen neuen Kunststoffbehälter mit 10 m³. Der Betriebsbereich unterliegt zurzeit den Pflichten der oberen Klasse gemäß Störfallverordnung (12. BImSchV).

Das angezeigte störfallrelevante Vorhaben wurde daraufhin geprüft, ob der angemessene Sicherheitsabstand zu benachbarten Schutzobjekten erstmalig unterschritten wird, räumlich noch weiter unterschritten wird oder ob eine erhebliche Gefahrenerhöhung ausgelöst wird. Im Rahmen dieser Prüfung wurde festgestellt, dass dies nicht der Fall ist. Das angezeigte Vorhaben bedarf daher keiner Genehmigung nach § 23b BImSchG.

Detmold, den 08.01.2024
Aktenzeichen 700-0463511 (A22a-2023)
gez. Diekmann

Anzeigen

Anzeige der Baxter Deutschland GmbH, Artur-Ladebeck-Str. 136, 33649 Bielefeld, - Standort: Bielefeld- zur störfallrelevanten Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage

Anzeige der Baxter Deutschland GmbH, Artur-Ladebeck-Str. 136, 33649 Bielefeld, - Standort: Bielefeld- zur störfallrelevanten Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage

Anzeige zur störfallrelevanten Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage.
Standort in Steinhagen.

- pdf 96,5 KB

Anzeige zur störfallrelevanten Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage.
Standort in Minden.

- pdf 96,1 KB

Anzeige zur störfallrelevanten Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage
Standort in Steinheim

- 139 KB pdf

Anzeige zur störfallrelevanten Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage.
Standort Am Stadtholz 37 in 33609 Bielefeld

- pdf 113 KB

Anzeige zur störfallrelevanten Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage.
Standort in Bielefeld

- pdf 113 KB

Ordnungsverfügungen

Information nach § 24 Absatz 3 der Verordnung über die Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen - 17. BImSchV -

  1. Heidelberg Cement AG, Paderborn (09-02-2021) - pdf 126 KB
  2. Heidelberg Cement AG, Paderborn (07-12-2020) - pdf 176 KB

Genehmigungsverfahren

Genehmigungsverfahren nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz

Die Brunnert Biogas KG, Talweg 2, 33129 Delbrück beantragt die Genehmigung gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Änderung der Anlage maßgeblich durch Errichtung eines zusätzlichen Lagerbehälters für Gärreste mit Folienspeicher für Biogas, eine Erhöhung des Inputs und der Errichtung einer Separationsanlage. Durch die Maßnahme liegt die theoretische maximale Gesamtlagermenge an Gas zukünftig oberhalb von 10.000 kg. Die Änderung der Anlage soll kurzfristig nach Vollziehbarkeit der beantragten Genehmigung in Betrieb genommen werden. Weitere Angaben zu dem Vorhaben können den Antragsunterlagen entnommen werden.

Die beantragte Anlage ist folgenden Anlagenziffern nach Anhang 1 der 4. BImSchV zuzuordnen.

Anlagenart                                                                                                                  4.BImSchV

Anlage zur Erzeugung von Strom/Warmwasser aus Biogas                                   1.2.2.2

Anlage zur biologischen Behandlung von Gülle                                                       8.6.3.2

Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Gülle oder Gärresten                                  8.13

Anlage zur Lagerung von brennbaren Gasen                                                          9.1.1.2

Die Anlage ist zukünftig ein Betriebsbereich im Sinne des § 3 Absatz 5a BImSchG. Die Anlage stellt einen Betriebsbereich der unteren Klasse dar und unterliegt den Grundpflichten der 12. BImSchV (Störfall-Verordnung). Der Achtungsabstand beträgt 200m. In diesem Abstand ist keine schutzwürdige Bebauung vorhanden. 

Gemäß § 10 Absatz 3 und § 19 Absatz 4 des BImSchG in Verbindung mit den §§ 8 ff der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9.BImSchV) wird das oben genannte Vorhaben öffentlich bekannt gemacht. 

Der Antrag mit den dazugehörigen Antragsunterlagen sind in der Zeit vom 27.08.2024 bis einschließlich 26.09.2024 einsehbar.

Auf Verlangen eines Beteiligten kann eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt. 

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können von Personen erhoben werden, deren Belange berührt sind oder von Vereinigungen, welche die Anforderungen nach § 3 Absatz 1 oder § 2 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes erfüllen. Während der Auslegungsfrist und bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (bis einschließlich 11.10.2024) können Einwendungen schriftlich bei der Bezirksregierung Detmold erhoben werden. Maßgebend für fristgerechte Einwendungen ist der Eingang der Einwendung bis zum Ablauf der oben genannten Frist. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Name und Anschrift der Einwender sind auf den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben.

Die Einwendungsschreiben werden an den Antragsteller zur Stellungnahme weitergegeben. Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich sind. 

Die Zustellung der Entscheidung an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 10 Absatz 8 BImSchG).

 

Einzelfallprüfung nach § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Die vorgenannte Anlage ist der Ziffer 1.2.2.2, 8.4.1.1 und 9.1.1.2 der Anlage 1 zum UVPG zuzuordnen. Angaben und Ergebnisse zur UVP-Vorprüfung sind unter www.uvp-verbund.de abrufbar. 

 

Az. 52.0002/24/8.6.3.2                                                                                  Im Auftrag

Minden, den 19.08.2024                                                                               (gez. Niemeyer)

 

Unterlagen / Antrag

1Register 0Inhaltsverzeichnis Änderung64,3 KB pdf
2Register 0Präambel3,49 MB pdf
3Register 1Antrag3,50 MB pdf
4Register 2Anlage 2.62 - Nachweis des baulichen Brandschutzes1,13 MB pdf
5Register 2Antragsunterlagen3,52 MB pdf
6Register 2Karte Gemarkung108 KB pdf
7Register 2Auszug aus dem Liegenschaftskataster707 KB pdf
8Register 2Umweltkarte16,1 MB pdf
9Register 3Anlage a12b - Karte Freiflächengestaltung1,68 MB pdf
10Register 3Anlage 1a - Betriebsbeschreibung
[Weber Entec Benutzerhandbuch Desius]
1,42 MB pdf
11Register 3Anlage 1b - Zeichnung ohne Container387 KB pdf
12Register 3Anlage 2a - Bedienungsanleitung
[Doppelmembrangasspeicher]
1,07 MB pdf
13Register 3Anlage 2b - Bedienungsanleitung
[Über- / Unterdrucksicherung DN200]
564 KB pdf
14Register 3Anlage 2c - Technische Daten151 KB pdf
15Register 3Anlage 3a - Anlagentechnik
TSUNAMI  / Schräges Paddelrührwerk
291 KB pdf
16Register 3Anlage 3c - Grubentiefe / Aussparung TSUNAMI445 KB pdf
17Register 3Anlage 4 - Berechnungen [umbauter Raum etc.]4,01 MB pdf
18Register 3Anlage 5b - Datenblatt Gasnacherwärmung127 KB pdf
19Register 3Anlage 6a - Technische Daten für BHKW77,1 KB pdf
20Register 3Anlage 6b - Herstellerklärung314 KB pdf
21Register 3Anlage 6c - Technische Daten für BHKW0,99 MB pdf
22Register 3Anlage 7 - Peparator - Pressschneckenentwässerer KKS494 KB pdf
23Register 3Anlage 8 - Original-Anleitung für Montage, Betrieb und Wartung
[Feststoffdosiersystem]
1,16 MB pdf
24Register 3Anlage 9 - Datenblatt Gaskühleraggregat52,6 KB pdf
25Register 3Anlage 10a - Maschinenbeschreibung Gärrestetrockner1,00 MB pdf
26Register 3Anlage 10b - Technische Daten der Gärresttrocknung362 KB pdf
27Register 3Anlage 10c - Ermittlung des Schallleistungspegels einer
Trocknungsanlage mit Abgasreinigung
309 KB pdf
28Register 3Anlage 11 - Schalltechnisches Gutachten5,35 MB pdf
29Register 3Anlage a12a - Ausgleichsbilanzierung60 KB pdf
30Register 3Anlage - Beschreibung und Bedienungsanleitung
[Aktivkohlebehälter]
3,65 MB pdf
31Register 3Anlagen- und Betriebsbeschreibung3,51 MB pdf
32Register 3Betriebseinheitsplan275 KB pdf
33Register 3
3.1.3
Berechnung Gasertrag108 KB pdf
34Register 3
3.1.3
Datenblatt Biogasanlage164 KB pdf
35Register 3
3.1.3
Gasspeicherreichweite87,1 KB pdf
36Register 3
3.1.3
Berechnung Wasseranfall
[Silagesickersäfte und Oberflächenwasser (verschmutzt)]
92,5 KB pdf
37Register 4Belange der Störfall-Verordnung3,50 MB pdf
38Register 5Ansichten449 KB pdf
39Register 5Betriebseinheitsplan267 KB pdf
40Register 5Eingabeplan Grundriss1,09 MB pdf
41Register 5Einwallungsplan1,07 MB pdf
42Register 5Ex-Schutzzonenplan1,20 MB pdf
43Register 5Fließschema196 KB pdf
44Register 5Freiflächengestaltungsplan1,52 MB pdf
45Register 5Lageplan268 KB pdf
46Register 5Schnitte880 KB pdf
47Register 5Schnitte871 KB pdf
48Register 5Übersichtsplan1,03 MB pdf
49Register 5
5.1
Detaillierun Antragsgegenstand1,20 MB pdf

Genehmigungsverfahren nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz

Die Bioenergie Krentrup GmbH & Co. KG, Alte Hofstraße 16, 33818 Leopoldshöhe beantragt die Genehmigung gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Änderung der Anlage durch Errichtung eines größeren Gasspeichers. Der Gasspeicher wird als Foliengasspeicher auf dem vorhandenen Gärrestebehälter errichtet. Durch die Maßnahme liegt die theoretische maximale Gesamtlagermenge an Gas zukünftig oberhalb von 10.000 kg. Die Änderung der Anlage soll kurzfristig nach Vollziehbarkeit der beantragten Genehmigung in Betrieb genommen werden. Weitere Angaben zu dem Vorhaben können den Antragsunterlagen entnommen werden.

Die beantragte Anlage ist folgenden Anlagenziffern nach Anhang 1 der 4. BImSchV zuzuordnen.

Anlagenart                                                                                                                  4.BImSchV

Anlage zur Erzeugung von Strom/Warmwasser aus Biogas                                   1.2.2.2

Anlage zur biologischen Behandlung von Gülle                                                       8.6.3.2

Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Gülle oder Gärresten                                  8.13

Anlage zur Lagerung von brennbaren Gasen                                                          9.1.1.2

Die Anlage ist zukünftig ein Betriebsbereich im Sinne des § 3 Absatz 5a BImSchG. Die Anlage stellt einen Betriebsbereich der unteren Klasse dar und unterliegt den Grundpflichten der 12. BImSchV (Störfall-Verordnung). Der Achtungsabstand beträgt 200m (Gasspeicher 3 bzw. 250 m Gasspeicher 1 und 2). In diesem Abstand ist keine schutzwürdige Bebauung vorhanden. 

Gemäß § 10 Absatz 3 und § 19 Absatz 4 des BImSchG in Verbindung mit §§ 8 ff der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9.BImSchV) wird das o.g. Vorhaben öffentlich bekannt gemacht. 

Der Antrag mit den dazugehörigen Antragsunterlagen ist in der Zeit vom 03.09.2024 bis einschließlich 02.10.2024 einsehbar.

Auf Verlangen eines Beteiligten kann eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt. 

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können von Personen erhoben werden, deren Belange berührt sind oder von Vereinigungen, welche die Anforderungen nach § 3 Absatz 1 oder § 2 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes erfüllen. Während der Auslegungsfrist und bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (bis einschließlich 16.10.2024) können Einwendungen schriftlich bei der Bezirksregierung Detmold erhoben werden. Maßgebend für fristgerechte Einwendungen ist der Eingang der Einwendung bis zum Ablauf der oben genannten Frist. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Name und Anschrift der Einwender sind auf den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben.

Die Einwendungsschreiben werden an den Antragsteller zur Stellungnahme weitergegeben. Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich sind. 

Die Zustellung der Entscheidung an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 10 Absatz 8 BImSchG).

Einzelfallprüfung nach § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Die vorgenannte Anlage ist der Ziffer 1.2.2.2, 8.4.1.2/8.4.2.2 und 9.1.1.3 der Anlage 1 zum UVPG zuzuordnen. Angaben und Ergebnisse zur UVP-Vorprüfung sind unter www.uvp-verbund.de abrufbar. 

 

Az. 52.0015/24/8.6.3.2                                                                                  Im Auftrag

Minden, den 27.08.2024                                                                               (gez. Niemeyer)

 

Unterlagen / Antrag

10.Inhaltsverzeichnis - 2. Ordner Juli 202456,9 KB
20.Inhaltsverzeichnis zum Antrag auf Änderung72,1 KB
31.0Anschreiben von dem Ing.-Büro ECOPLAN - 2. Ordner Juli 202490,2 KB
41.0Anschreiben von dem Ing.-Büro ECOPLAN90,7 KB
51.1Antrag auf Genehmigung und zum Betrieb sowie Änderung101 KB
61.2Kurzbeschreibung34,1 KB
72.2Karte Maßstab 1:100008,15 MB
83.1Bauantrag638 KB
93.2Erläuterung111 KB
103.3Genehmigungsplanung - Lageplan1,44 MB
113.3.1Karte Maßstab 1:500097,6 KB
123.4Auszug aus dem Liegenschaftskataster Maßstab 1:1000556 KB
133.5Zeichenansichten292 KB
143.5.1Genehmigungsplanung - Schnitt Endlager1,02 MB
153.5.2Zeichenansichten301 KB
163.5.3Schnitte E bis G - Maßstab 1:2002,90 MB
173.6Baubeschreibung317 KB
183.7.1Tragwerksplanung - Bauteile für HN Tragluftabdeckung6,57 MB
193.7.2Statische Berechnung - Nachgärer / Lager22,2 MB
203.7.3Bautechnischer Prüfbericht Nr. 1244 KB
213.8.1Darstellung Brennschatten20,3 KB
223.8.2Sicherheitstechnische Stellungnahme1,07 MB
233.8.3Brandschutztechnische Stellungnahme111 KB
243.8.4Anmerkungen / Erläuterung ECOPLAN zu 3.8.2 und 3.8.340,7 KB
253.9Investitionskosten127 KB
264.1.1Anlagenbeschreibung70,5 KB
274.1.3Maßnahmen zur Anlagensicherheit48,8 KB
284.1.4Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten39,6 KB
294.1.8Maßnahmen zum Schutz und zur Vorsorge vor Luftverunreinigungen u.a.34,6 KB
304.1.12Betriebseinstellung38,1 KB
314.2Fließbild BGA258 KB
324.5.1Gliederung der Anlagen in Betriebseinheiten42,1 KB
334.5.2.1Technische Daten - BE01 Rohstofflagerung47,0 KB
344.5.2.2Technische Daten - BE02 Biogasanlage / Fermentation47,6 KB
354.5.2.3Technische Daten - BE03 Kraftwerk46,9 KB
365.1Antrag zur Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 5 UVPG1,16 MB
376.1Information der Öffentlichkeit 122 KB
386.2Luftbild2,08 MB
396.3Prüfung der Anwendbarkeit der Störfallverordnung auf Biogasanlagen155 KB
406.4Störfallrelevante Änderungen41,5 KB
416.5Achtungsabstand und Umgebung46,7 KB
426.6Störfallkonzept BGA87,5 KB
438.1Sicherheitsdatenblatt Biogas69,1 KB
448.2.1Technische Daten Polyplan Biogas Type II FR222 KB
458.2.3Daten Brandschutzfolie115 KB
468.2.4Konformitätsaussage TÜV511 KB
478.11Kostenübernahme140 KB

Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Heitmann Immobilien GmbH

Die Heitmann Immobilien GmbH, Mühlenweg 20, 32469 Petershagen beantragt für den Standort An der Wandlung 38, 32469 Petershagen gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Genehmigung zur wesentlichen Änderung ihrer Anlagen zur Lagerung und Behandlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen im Sinne der Nrn. 2.2, 8.11.2.3, 8.11.2.4, 8.12.1.2 und 8.12.2 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Beantragt wird maßgeblich die Erweiterung der Behandlungsmenge für nicht gefährliche Abfälle von 1.800 t/d auf 2.470 t/d und der Lagermenge von 20.000 t auf 30.000 t. Weitere Angaben zu dem Vorhaben können dem Antrag und den Antragsunterlagen entnommen werden, z. B. der dazugehörenden Kurzbeschreibung.

Für das mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführende Genehmigungsverfahren und die Entscheidung über den Genehmigungsantrag ist gem. § 2 Abs. 1 ZustVU NRW die Bezirksregierung Detmold zuständig. Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 und Abs. 4 BImSchG in Verbindung mit den §§ 8 ff. der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) öffentlich bekannt gemacht.

Der Antrag mit den dazugehörigen Antragsunterlagen einschließlich Gutachten ist in der Zeit vom 20.01.2025 bis einschließlich 19.02.2025 einsehbar.

Auf Verlangen wird Beteiligten eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit oder Dritten eine elektronische Fassung der Kurzbeschreibung zur Verfügung gestellt; in begründeten Einzelfällen kann ein Ausdruck der Kurzbeschreibung bereitgestellt werden (§ 10 der 9. BImSchV).

Gemäß § 10 Absatz 3 Satz 8 BImSchG können während der Auslegung und einen Monat nach Ablauf der Auslegung, also vom 20.01.2025 bis einschließlich 19.03.2025, Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich bei der Bezirksregierung Detmold erhoben werden. Die Einwendungen können auch elektronisch mittels einfacher E-Mail an die entsprechende Adresse post52[at]bezreg-detmold.nrw.de (post52[at]bezreg-detmold[dot]nrw[dot]de) gesendet werden. Maßgebend für die Einwendungsfrist ist der Eingang bei der Behörde. Name und Anschrift der Einwender sind in jedem Falle vollständig anzugeben. Fehlende oder unleserliche Namen oder Anschriften werden nicht berücksichtigt. Mit Ablauf der Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 10 Absatz 3 Satz 9 BImSchG). 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungen der Antragstellerin sowie den beteiligten Behörden bekannt gegeben werden (§ 12 Absatz 2 der 9. BImSchV). Auf Verlangen des Einwenders bzw. der Einwenderin werden Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich sind. Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: www.bezreg-detmold.nrw.de/datenschutzhinweise.

Werden Einwendungen vorgebracht, kann die Genehmigungsbehörde gem. § 10 Absatz 6 Satz 1 BImSchG und § 16 Absatz 1 der 9. BImSchV die rechtzeitig gegen das Vorhaben vorgebrachten Einwendungen mit der Antragstellerin und denjenigen, die Einwendungen vorgebracht haben, erörtern. Findet auf Grund der Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde eine Erörterung der vorgebrachten Einwendungen nicht statt, wird diese Entscheidung öffentlich bekanntgegeben.

Für den Fall, dass die vorgebrachten Einwendungen einer Erörterung bedürfen, findet der Erörterungstermin am 08.04.2025, ab 09:30 Uhr, im Rathaus Petershagen, Sitzungssaal statt.

Ggf. wird zu dem Erörterungstermin nicht gesondert eingeladen. Einwendungen werden in diesem Termin auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder der Personen, die Einwendungen vorgebracht haben, erörtert (§ 10 Absatz 4 Nr. 3 BImSchG). 

Sollten keine Einwendungen vorgebracht werden, entfällt der Erörterungstermin. Ein solcher Wegfall des Erörterungstermins wird nicht öffentlich bekannt gemacht.

Der Erörterungstermin ist nach § 18 Absatz 1 der 9. BImSchV öffentlich und dient dazu, die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Im Einzelfall kann aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Bei Platzmangel haben Behördenvertreter, die Antragstellerin und Personen, die fristgerecht Einwendungen vorgebracht haben, sowie deren Vertreter und Beistände hinsichtlich einer Teilnahme Vorrang.

Der Erörterungstermin kann nach § 10 Absatz 6 Satz 2 BImSchG auch in Form einer Onlinekonsultation oder einer Video- oder Telefonkonferenz erfolgen. Bei einer Onlinekonsultation ist der Antragstellerin und denjenigen, die wirksam Einwendungen erhoben haben, innerhalb einer vorher bekannt zu machenden Frist Gelegenheit zu geben, sich schriftlich oder elektronisch zu äußern.

Die Entscheidung über den Genehmigungsantrag und die Einwendungen wird in jedem Fall öffentlich bekannt gemacht. Die individuelle Zustellung der Entscheidung kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 10 Absatz 4 Nr. 4 und Abs. 8 BImSchG).

 

Az. 52.0022/24/8.11.2.3                                                                                  Im Auftrag

Minden, den 13.01.2025                                                                               (gez. Niemeyer)

 

  • Antrag gemäß § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen und zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen Abfällen (An der Wandlung 38 in 32469 Petershagen) - 47,9 MB pdf

 

Genehmigungsverfahren nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz

Die Brand Bioenergie, beantragt die Genehmigung gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Änderung der Anlage am Standort Weißes Venn 121, 33442 Herzebrock-Clarholz maßgeblich durch Errichtung zus. BHKW, der Errichtung einer Gasaufbereitungsanlage, der Erhöhung des Inputs und der geänderten Betriebsführung mit dadurch resultierender höherer Gaslagermenge. Durch die Maßnahme liegt die theoretische maximale Gesamtlagermenge an Gas zukünftig oberhalb von 10.000 kg, somit unterliegt die Anlage der Störfallverordnung. Die Änderung der Anlage soll kurzfristig nach Vollziehbarkeit der beantragten Genehmigung in Betrieb genommen werden. Weitere Angaben zu dem Vorhaben können den Antragsunterlagen entnommen werden.

Die beantragte Anlage ist folgenden Anlagenziffern nach Anhang 1 der 4. BImSchV zuzuordnen.

Anlagenart                                                                                                                4.BImSchV

Anlage zur Erzeugung von Strom/Warmwasser aus Biogas                          1.2.2.2

Anlage zur Aufbereitung von Biogas                                                                 1.16

Anlage zur biologischen Behandlung von Gülle                                              8.6.3.2

Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Gülle oder Gärresten                         8.13/9.36

Anlage zur Lagerung von brennbaren Gasen                                                  9.1.1.2

Die Anlage ist zukünftig ein Betriebsbereich im Sinne des § 3 Abs. 5a BImSchG. Die Anlage stellt einen Betriebsbereich der unteren Klasse dar und unterliegt den Grundpflichten der 12. BImSchV (Störfall-Verordnung). Der Achtungsabstand beträgt 200m. In diesem Abstand ist keine schutzwürdige Bebauung vorhanden. 

Gemäß § 10 Absatz 3 und § 19 Abs. 4 des BImSchG in Verbindung mit §§ 8 ff der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9.BImSchV) wird das o.g. Vorhaben öffentlich bekannt gemacht. 

Der Antrag mit den dazugehörigen Antragsunterlagen ist in der Zeit vom 20.01.2025 bis einschließlich 19.02.2025 einsehbar.

Auf Verlangen wird Beteiligten eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit oder Dritten eine elektronische Fassung der Kurzbeschreibung zur Verfügung gestellt; in begründeten Einzelfällen kann ein Ausdruck der Kurzbeschreibung bereitgestellt werden (§ 10 der 9. BImSchV).

Gemäß § 10 Absatz 3 Satz 8 BImSchG können während der Auslegung und zwei Wochen nach Ablauf der Auslegung, also vom 20.01.2025 bis einschließlich 05.03.2025 Einwendungen von Personen, deren Belange berührt sind oder von Vereinigungen, welche die Anforderungen nach § 3 Absatz 1 oder § 2 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes erfüllen gegen das Vorhaben schriftlich bei der Bezirksregierung Detmold erhoben werden. Die Einwendungen können auch elektronisch mittels einfacher E-Mail an die entsprechende Adresse post52[at]bezreg-detmold.nrw.de (post52[at]bezreg-detmold[dot]nrw[dot]de) gesendet werden. Maßgebend für die Einwendungsfrist ist der Eingang bei der Behörde. Name und Anschrift der Einwender sind in jedem Falle vollständig anzugeben. Fehlende oder unleserliche Namen oder Anschriften werden nicht berücksichtigt. Mit Ablauf der Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 10 Absatz 3 Satz 9 BImSchG). 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungen der Antragstellerin sowie den beteiligten Behörden bekannt gegeben werden (§ 12 Absatz 2 der 9. BImSchV). Auf Verlangen des Einwenders bzw. der Einwenderin werden Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich sind. Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: www.bezreg-detmold.nrw.de/datenschutzhinweise.

Die Entscheidung über den Genehmigungsantrag und die Einwendungen wird in jedem Fall öffentlich bekannt gemacht. Die individuelle Zustellung der Entscheidung kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 10 Absatz 4 Nr. 4 und Abs. 8 BImSchG).

Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Detmold unter www.bezreg-detmold.nrw.de – Bekanntmachung / Amtsblätter abrufbar

Az. 52.0015/24/8.6.3.2                                                                                  Im Auftrag

Minden, den 13.01.2025                                                                               (gez. Niemeyer)

 

Antragsunterlagen: siehe hier

 

 

Genehmigungsverfahren nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz

Die LüMa GbR beantragt die Genehmigung gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Änderung der Biogasanlage am Standort Schmalzgrube 1a, 33178 Borchen maßgeblich durch Erhöhung des Inputs und der geänderten Betriebsführung (Umnutzung eines Behälters) mit dadurch resultierender höherer Gaslagermenge. Durch die Maßnahme liegt die theoretische maximale Gesamtlagermenge an Gas zukünftig oberhalb von 10.000 kg, somit unterliegt die Anlage der Störfallverordnung. Die Änderung der Anlage soll kurzfristig nach Vollziehbarkeit der beantragten Genehmigung in Betrieb genommen werden. Weitere Angaben zu dem Vorhaben können den Antragsunterlagen entnommen werden.

Die beantragte Anlage ist folgenden Anlagenziffern nach Anhang 1 der 4. BImSchV zuzuordnen.

Anlagenart                                                                                                                4.BImSchV

Anlage zur Erzeugung von Strom/Warmwasser aus Biogas                                        1.2.2.2

Anlage zur biologischen Behandlung von Gülle                                                          8.6.3.2

Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Gülle oder Gärresten                                      8.13/9.36

Anlage zur Lagerung von brennbaren Gasen                                                              9.1.1.3

Die Anlage ist zukünftig ein Betriebsbereich im Sinne des § 3 Absatz 5a BImSchG. Die Anlage stellt einen Betriebsbereich der unteren Klasse dar und unterliegt den Grundpflichten der 12. BImSchV (Störfall-Verordnung). Der Achtungsabstand beträgt 200m. In diesem Abstand ist keine schutzwürdige Bebauung vorhanden. 

Gemäß § 10 Absatz 3 und § 19 Abs. 4 des BImSchG in Verbindung mit §§ 8 ff der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) wird das oben genannte Vorhaben öffentlich bekannt gemacht. 

Der Antrag mit den dazugehörigen Antragsunterlagen ist in der Zeit vom 11.02.2025 bis einschließlich 10.03.2025 bei der Bezirksregierung Detmold als Genehmigungsbehörde (poststelle[at]brdt.nrw.de (poststelle[at]brdt[dot]nrw[dot]de), 05231/71-0) einsehbar.

Auf Verlangen wird Beteiligten eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit oder Dritten eine elektronische Fassung der Kurzbeschreibung zur Verfügung gestellt; in begründeten Einzelfällen kann ein Ausdruck der Kurzbeschreibung bereitgestellt werden (§ 10 der 9. BImSchV).

Gemäß § 10 Absatz 3 Satz 8 BImSchG können während der Auslegung und zwei Wochen nach Ablauf der Auslegung, also vom 11.02.2025 bis einschließlich 24.03.2025 Einwendungen von Personen, deren Belange berührt sind oder von Vereinigungen, welche die Anforderungen nach § 3 Absatz 1 oder § 2 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes erfüllen gegen das Vorhaben schriftlich bei der Bezirksregierung Detmold erhoben werden. Die Einwendungen können auch elektronisch mittels einfacher E-Mail an die entsprechende Adresse post52[at]bezreg-detmold.nrw.de (post52[at]bezreg-detmold[dot]nrw[dot]de) gesendet werden. Maßgebend für die Einwendungsfrist ist der Eingang bei der Behörde. Name und Anschrift der Einwender sind in jedem Falle vollständig anzugeben. Fehlende oder unleserliche Namen oder Anschriften werden nicht berücksichtigt. Mit Ablauf der Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 10 Absatz 3 Satz 9 BImSchG). 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungen der Antragstellerin sowie den beteiligten Behörden bekannt gegeben werden (§ 12 Absatz 2 der 9. BImSchV). Auf Verlangen des Einwenders bzw. der Einwenderin werden Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich sind. Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: www.bezreg-detmold.nrw.de/datenschutzhinweise.

Die Entscheidung über den Genehmigungsantrag und die Einwendungen wird in jedem Fall öffentlich bekannt gemacht. Die individuelle Zustellung der Entscheidung kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 10 Absatz 4 Nr. 4 und Absatz 8 BImSchG).

Az. 52.0006/25/8.6.3.2                                                                                  Im Auftrag

Minden, den 03.02.2025                                                                               (gez. Niemeyer)

 

Unterlagen / Antrag

1Register 1Antragsstellung3,44 MB pdf
2Register 1Inhaltsverzeichnis3,44 MB pdf
3Register 1Präambel3,44 MB pdf
4Register 1Verfahrensbevollmächtigung3,44 MB pdf
5Register 2Antragsunterlagen3,46 MB pdf
6Register 2Legende655 KB pdf
7Register 2Liste Natur und Umwelt im Beurteilungsgebiet61,1 KB pdf
8Register 2Plan UVP809 KB pdf
9Register 3Datenblatt Bioselect26 KB pdf
10Register 3Ausführungsbeispiel Separation (mobil)325 KB pdf
11Register 3Betriebseinheitenplan zur Änderung einer Biogasanlage284 KB pdf
12Register 3Datenblatt Gasfackel295 KB pdf
13Register 3Nachrüstsatz für automatische Biogasnotfackel NEVO318 KB pdf
14Register 3Anlagen- und Betriebsbeschreibung3,45 MB pdf
15Register 3Berechnung Gasertrag156 KB pdf
16Register 3Berechnung Gasspeicherkapazität und Reichweite105 KB pdf
17Register 3Berechnung Wasseranfall92,9 KB pdf
18Register 3Datenblatt Biogasanlage170 KB pdf
19Register 3Lagermanagement Biomasselager157 KB pdf
20Register 4Achtungsabstand12,8 MB pdf
21Register 4Blockfließbild259 KB pdf
22Register 4Legende 1909 KB pdf
23Register 4Legende 2655 KB pdf
24Register 4Berechnung Gaslagermenge93,8 KB pdf
25Register 4Belange der Störfallverordnung3,44 MB pdf
26Register 5Eingabeplan Ansichten512 KB pdf
27Register 5Eingabeplan Grundriss920 KB pdf
28Register 5Eingabeplan Schnitte401 KB pdf
29Register 5Eingabeplan Übersicht933 KB pdf
30Register 5Ex-Schutzzonenplan764 KB pdf
31Register 5Fließschema261 KB pdf
32Register 5Freistellungserklärung Änderung BHKW425 KB pdf
33Register 5Freistellungserklärung BHKW Änderung343 KB pdf
34Register 5Genehmigungsbescheid § 16 BImSchG1,90 MB pdf
35Register 5Karte 1:2000730 KB pdf
36Register 5Karte 1:5000837 KB pdf
37Register 5Lageplan304 KB pdf
38Register 5Umbauter Raum84,5 KB pdf