Öffentliche Bekanntmachungen von Genehmigungsverfahren / Ordnungsverfügungen / Anzeigen
Immissionsschutz
Bekanntmachung gemäß § 23a Absatz 2 BImSchG
Die Firma Coventya GmbH in Gütersloh hat gemäß § 23a Absatz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) eine störfallrelevante Änderung der nicht nach dem BImSchG genehmigungsbedürftigen Produktionsanlage zum Mischen von Chemikalien im Betriebsbereich Coventya GmbH, Stadtring Nordhorn 116, 33334 Gütersloh, angezeigt. Gegenstand der Anzeige ist der Austausch eines alten Ausgleichsbehälters (4 m³) durch einen neuen Kunststoffbehälter mit 10 m³. Der Betriebsbereich unterliegt zurzeit den Pflichten der oberen Klasse gemäß Störfallverordnung (12. BImSchV).
Das angezeigte störfallrelevante Vorhaben wurde daraufhin geprüft, ob der angemessene Sicherheitsabstand zu benachbarten Schutzobjekten erstmalig unterschritten wird, räumlich noch weiter unterschritten wird oder ob eine erhebliche Gefahrenerhöhung ausgelöst wird. Im Rahmen dieser Prüfung wurde festgestellt, dass dies nicht der Fall ist. Das angezeigte Vorhaben bedarf daher keiner Genehmigung nach § 23b BImSchG.
Detmold, den 08.01.2024
Aktenzeichen 700-0463511 (A22a-2023)
gez. Diekmann
Anzeigen
Anzeige der Baxter Deutschland GmbH, Artur-Ladebeck-Str. 136, 33649 Bielefeld, - Standort: Bielefeld- zur störfallrelevanten Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage
- 94,1 KB pdf
Anzeige der Baxter Deutschland GmbH, Artur-Ladebeck-Str. 136, 33649 Bielefeld, - Standort: Bielefeld- zur störfallrelevanten Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage
- 94,3 KB pdf
Anzeige zur störfallrelevanten Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage.
Standort in Steinhagen.
- pdf 96,5 KB
Anzeige zur störfallrelevanten Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage.
Standort in Minden.
- pdf 96,1 KB
Anzeige zur störfallrelevanten Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage
Standort in Steinheim
- 139 KB pdf
Anzeige zur störfallrelevanten Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage.
Standort Am Stadtholz 37 in 33609 Bielefeld
- pdf 113 KB
Anzeige zur störfallrelevanten Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage.
Standort in Bielefeld
- pdf 113 KB
Ordnungsverfügungen
Genehmigungsverfahren
Genehmigungsverfahren nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz
Die Brunnert Biogas KG, Talweg 2, 33129 Delbrück beantragt die Genehmigung gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Änderung der Anlage maßgeblich durch Errichtung eines zusätzlichen Lagerbehälters für Gärreste mit Folienspeicher für Biogas, eine Erhöhung des Inputs und der Errichtung einer Separationsanlage. Durch die Maßnahme liegt die theoretische maximale Gesamtlagermenge an Gas zukünftig oberhalb von 10.000 kg. Die Änderung der Anlage soll kurzfristig nach Vollziehbarkeit der beantragten Genehmigung in Betrieb genommen werden. Weitere Angaben zu dem Vorhaben können den Antragsunterlagen entnommen werden.
Die beantragte Anlage ist folgenden Anlagenziffern nach Anhang 1 der 4. BImSchV zuzuordnen.
Anlagenart 4.BImSchV
Anlage zur Erzeugung von Strom/Warmwasser aus Biogas 1.2.2.2
Anlage zur biologischen Behandlung von Gülle 8.6.3.2
Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Gülle oder Gärresten 8.13
Anlage zur Lagerung von brennbaren Gasen 9.1.1.2
Die Anlage ist zukünftig ein Betriebsbereich im Sinne des § 3 Absatz 5a BImSchG. Die Anlage stellt einen Betriebsbereich der unteren Klasse dar und unterliegt den Grundpflichten der 12. BImSchV (Störfall-Verordnung). Der Achtungsabstand beträgt 200m. In diesem Abstand ist keine schutzwürdige Bebauung vorhanden.
Gemäß § 10 Absatz 3 und § 19 Absatz 4 des BImSchG in Verbindung mit den §§ 8 ff der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9.BImSchV) wird das oben genannte Vorhaben öffentlich bekannt gemacht.
Der Antrag mit den dazugehörigen Antragsunterlagen sind in der Zeit vom 27.08.2024 bis einschließlich 26.09.2024 einsehbar.
Auf Verlangen eines Beteiligten kann eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.
Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können von Personen erhoben werden, deren Belange berührt sind oder von Vereinigungen, welche die Anforderungen nach § 3 Absatz 1 oder § 2 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes erfüllen. Während der Auslegungsfrist und bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (bis einschließlich 11.10.2024) können Einwendungen schriftlich bei der Bezirksregierung Detmold erhoben werden. Maßgebend für fristgerechte Einwendungen ist der Eingang der Einwendung bis zum Ablauf der oben genannten Frist. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Name und Anschrift der Einwender sind auf den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben.
Die Einwendungsschreiben werden an den Antragsteller zur Stellungnahme weitergegeben. Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich sind.
Die Zustellung der Entscheidung an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 10 Absatz 8 BImSchG).
Einzelfallprüfung nach § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG):
Die vorgenannte Anlage ist der Ziffer 1.2.2.2, 8.4.1.1 und 9.1.1.2 der Anlage 1 zum UVPG zuzuordnen. Angaben und Ergebnisse zur UVP-Vorprüfung sind unter www.uvp-verbund.de abrufbar.
Az. 52.0002/24/8.6.3.2 Im Auftrag
Minden, den 19.08.2024 (gez. Niemeyer)
Unterlagen / Antrag
1 | Register 0 | Inhaltsverzeichnis Änderung | 64,3 KB pdf |
2 | Register 0 | Präambel | 3,49 MB pdf |
3 | Register 1 | Antrag | 3,50 MB pdf |
4 | Register 2 | Anlage 2.62 - Nachweis des baulichen Brandschutzes | 1,13 MB pdf |
5 | Register 2 | Antragsunterlagen | 3,52 MB pdf |
6 | Register 2 | Karte Gemarkung | 108 KB pdf |
7 | Register 2 | Auszug aus dem Liegenschaftskataster | 707 KB pdf |
8 | Register 2 | Umweltkarte | 16,1 MB pdf |
9 | Register 3 | Anlage a12b - Karte Freiflächengestaltung | 1,68 MB pdf |
10 | Register 3 | Anlage 1a - Betriebsbeschreibung [Weber Entec Benutzerhandbuch Desius] | 1,42 MB pdf |
11 | Register 3 | Anlage 1b - Zeichnung ohne Container | 387 KB pdf |
12 | Register 3 | Anlage 2a - Bedienungsanleitung [Doppelmembrangasspeicher] | 1,07 MB pdf |
13 | Register 3 | Anlage 2b - Bedienungsanleitung [Über- / Unterdrucksicherung DN200] | 564 KB pdf |
14 | Register 3 | Anlage 2c - Technische Daten | 151 KB pdf |
15 | Register 3 | Anlage 3a - Anlagentechnik TSUNAMI / Schräges Paddelrührwerk | 291 KB pdf |
16 | Register 3 | Anlage 3c - Grubentiefe / Aussparung TSUNAMI | 445 KB pdf |
17 | Register 3 | Anlage 4 - Berechnungen [umbauter Raum etc.] | 4,01 MB pdf |
18 | Register 3 | Anlage 5b - Datenblatt Gasnacherwärmung | 127 KB pdf |
19 | Register 3 | Anlage 6a - Technische Daten für BHKW | 77,1 KB pdf |
20 | Register 3 | Anlage 6b - Herstellerklärung | 314 KB pdf |
21 | Register 3 | Anlage 6c - Technische Daten für BHKW | 0,99 MB pdf |
22 | Register 3 | Anlage 7 - Peparator - Pressschneckenentwässerer KKS | 494 KB pdf |
23 | Register 3 | Anlage 8 - Original-Anleitung für Montage, Betrieb und Wartung [Feststoffdosiersystem] | 1,16 MB pdf |
24 | Register 3 | Anlage 9 - Datenblatt Gaskühleraggregat | 52,6 KB pdf |
25 | Register 3 | Anlage 10a - Maschinenbeschreibung Gärrestetrockner | 1,00 MB pdf |
26 | Register 3 | Anlage 10b - Technische Daten der Gärresttrocknung | 362 KB pdf |
27 | Register 3 | Anlage 10c - Ermittlung des Schallleistungspegels einer Trocknungsanlage mit Abgasreinigung | 309 KB pdf |
28 | Register 3 | Anlage 11 - Schalltechnisches Gutachten | 5,35 MB pdf |
29 | Register 3 | Anlage a12a - Ausgleichsbilanzierung | 60 KB pdf |
30 | Register 3 | Anlage - Beschreibung und Bedienungsanleitung [Aktivkohlebehälter] | 3,65 MB pdf |
31 | Register 3 | Anlagen- und Betriebsbeschreibung | 3,51 MB pdf |
32 | Register 3 | Betriebseinheitsplan | 275 KB pdf |
33 | Register 3 3.1.3 | Berechnung Gasertrag | 108 KB pdf |
34 | Register 3 3.1.3 | Datenblatt Biogasanlage | 164 KB pdf |
35 | Register 3 3.1.3 | Gasspeicherreichweite | 87,1 KB pdf |
36 | Register 3 3.1.3 | Berechnung Wasseranfall [Silagesickersäfte und Oberflächenwasser (verschmutzt)] | 92,5 KB pdf |
37 | Register 4 | Belange der Störfall-Verordnung | 3,50 MB pdf |
38 | Register 5 | Ansichten | 449 KB pdf |
39 | Register 5 | Betriebseinheitsplan | 267 KB pdf |
40 | Register 5 | Eingabeplan Grundriss | 1,09 MB pdf |
41 | Register 5 | Einwallungsplan | 1,07 MB pdf |
42 | Register 5 | Ex-Schutzzonenplan | 1,20 MB pdf |
43 | Register 5 | Fließschema | 196 KB pdf |
44 | Register 5 | Freiflächengestaltungsplan | 1,52 MB pdf |
45 | Register 5 | Lageplan | 268 KB pdf |
46 | Register 5 | Schnitte | 880 KB pdf |
47 | Register 5 | Schnitte | 871 KB pdf |
48 | Register 5 | Übersichtsplan | 1,03 MB pdf |
49 | Register 5 5.1 | Detaillierun Antragsgegenstand | 1,20 MB pdf |
Genehmigungsverfahren nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz
Die Bioenergie Krentrup GmbH & Co. KG, Alte Hofstraße 16, 33818 Leopoldshöhe beantragt die Genehmigung gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Änderung der Anlage durch Errichtung eines größeren Gasspeichers. Der Gasspeicher wird als Foliengasspeicher auf dem vorhandenen Gärrestebehälter errichtet. Durch die Maßnahme liegt die theoretische maximale Gesamtlagermenge an Gas zukünftig oberhalb von 10.000 kg. Die Änderung der Anlage soll kurzfristig nach Vollziehbarkeit der beantragten Genehmigung in Betrieb genommen werden. Weitere Angaben zu dem Vorhaben können den Antragsunterlagen entnommen werden.
Die beantragte Anlage ist folgenden Anlagenziffern nach Anhang 1 der 4. BImSchV zuzuordnen.
Anlagenart 4.BImSchV
Anlage zur Erzeugung von Strom/Warmwasser aus Biogas 1.2.2.2
Anlage zur biologischen Behandlung von Gülle 8.6.3.2
Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Gülle oder Gärresten 8.13
Anlage zur Lagerung von brennbaren Gasen 9.1.1.2
Die Anlage ist zukünftig ein Betriebsbereich im Sinne des § 3 Absatz 5a BImSchG. Die Anlage stellt einen Betriebsbereich der unteren Klasse dar und unterliegt den Grundpflichten der 12. BImSchV (Störfall-Verordnung). Der Achtungsabstand beträgt 200m (Gasspeicher 3 bzw. 250 m Gasspeicher 1 und 2). In diesem Abstand ist keine schutzwürdige Bebauung vorhanden.
Gemäß § 10 Absatz 3 und § 19 Absatz 4 des BImSchG in Verbindung mit §§ 8 ff der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9.BImSchV) wird das o.g. Vorhaben öffentlich bekannt gemacht.
Der Antrag mit den dazugehörigen Antragsunterlagen ist in der Zeit vom 03.09.2024 bis einschließlich 02.10.2024 einsehbar.
Auf Verlangen eines Beteiligten kann eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.
Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können von Personen erhoben werden, deren Belange berührt sind oder von Vereinigungen, welche die Anforderungen nach § 3 Absatz 1 oder § 2 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes erfüllen. Während der Auslegungsfrist und bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (bis einschließlich 16.10.2024) können Einwendungen schriftlich bei der Bezirksregierung Detmold erhoben werden. Maßgebend für fristgerechte Einwendungen ist der Eingang der Einwendung bis zum Ablauf der oben genannten Frist. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Name und Anschrift der Einwender sind auf den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben.
Die Einwendungsschreiben werden an den Antragsteller zur Stellungnahme weitergegeben. Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich sind.
Die Zustellung der Entscheidung an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 10 Absatz 8 BImSchG).
Einzelfallprüfung nach § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG):
Die vorgenannte Anlage ist der Ziffer 1.2.2.2, 8.4.1.2/8.4.2.2 und 9.1.1.3 der Anlage 1 zum UVPG zuzuordnen. Angaben und Ergebnisse zur UVP-Vorprüfung sind unter www.uvp-verbund.de abrufbar.
Az. 52.0015/24/8.6.3.2 Im Auftrag
Minden, den 27.08.2024 (gez. Niemeyer)
Unterlagen / Antrag
1 | 0. | Inhaltsverzeichnis - 2. Ordner Juli 2024 | 56,9 KB |
2 | 0. | Inhaltsverzeichnis zum Antrag auf Änderung | 72,1 KB |
3 | 1.0 | Anschreiben von dem Ing.-Büro ECOPLAN - 2. Ordner Juli 2024 | 90,2 KB |
4 | 1.0 | Anschreiben von dem Ing.-Büro ECOPLAN | 90,7 KB |
5 | 1.1 | Antrag auf Genehmigung und zum Betrieb sowie Änderung | 101 KB |
6 | 1.2 | Kurzbeschreibung | 34,1 KB |
7 | 2.2 | Karte Maßstab 1:10000 | 8,15 MB |
8 | 3.1 | Bauantrag | 638 KB |
9 | 3.2 | Erläuterung | 111 KB |
10 | 3.3 | Genehmigungsplanung - Lageplan | 1,44 MB |
11 | 3.3.1 | Karte Maßstab 1:5000 | 97,6 KB |
12 | 3.4 | Auszug aus dem Liegenschaftskataster Maßstab 1:1000 | 556 KB |
13 | 3.5 | Zeichenansichten | 292 KB |
14 | 3.5.1 | Genehmigungsplanung - Schnitt Endlager | 1,02 MB |
15 | 3.5.2 | Zeichenansichten | 301 KB |
16 | 3.5.3 | Schnitte E bis G - Maßstab 1:200 | 2,90 MB |
17 | 3.6 | Baubeschreibung | 317 KB |
18 | 3.7.1 | Tragwerksplanung - Bauteile für HN Tragluftabdeckung | 6,57 MB |
19 | 3.7.2 | Statische Berechnung - Nachgärer / Lager | 22,2 MB |
20 | 3.7.3 | Bautechnischer Prüfbericht Nr. 1 | 244 KB |
21 | 3.8.1 | Darstellung Brennschatten | 20,3 KB |
22 | 3.8.2 | Sicherheitstechnische Stellungnahme | 1,07 MB |
23 | 3.8.3 | Brandschutztechnische Stellungnahme | 111 KB |
24 | 3.8.4 | Anmerkungen / Erläuterung ECOPLAN zu 3.8.2 und 3.8.3 | 40,7 KB |
25 | 3.9 | Investitionskosten | 127 KB |
26 | 4.1.1 | Anlagenbeschreibung | 70,5 KB |
27 | 4.1.3 | Maßnahmen zur Anlagensicherheit | 48,8 KB |
28 | 4.1.4 | Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten | 39,6 KB |
29 | 4.1.8 | Maßnahmen zum Schutz und zur Vorsorge vor Luftverunreinigungen u.a. | 34,6 KB |
30 | 4.1.12 | Betriebseinstellung | 38,1 KB |
31 | 4.2 | Fließbild BGA | 258 KB |
32 | 4.5.1 | Gliederung der Anlagen in Betriebseinheiten | 42,1 KB |
33 | 4.5.2.1 | Technische Daten - BE01 Rohstofflagerung | 47,0 KB |
34 | 4.5.2.2 | Technische Daten - BE02 Biogasanlage / Fermentation | 47,6 KB |
35 | 4.5.2.3 | Technische Daten - BE03 Kraftwerk | 46,9 KB |
36 | 5.1 | Antrag zur Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 5 UVPG | 1,16 MB |
37 | 6.1 | Information der Öffentlichkeit | 122 KB |
38 | 6.2 | Luftbild | 2,08 MB |
39 | 6.3 | Prüfung der Anwendbarkeit der Störfallverordnung auf Biogasanlagen | 155 KB |
40 | 6.4 | Störfallrelevante Änderungen | 41,5 KB |
41 | 6.5 | Achtungsabstand und Umgebung | 46,7 KB |
42 | 6.6 | Störfallkonzept BGA | 87,5 KB |
43 | 8.1 | Sicherheitsdatenblatt Biogas | 69,1 KB |
44 | 8.2.1 | Technische Daten Polyplan Biogas Type II FR | 222 KB |
45 | 8.2.3 | Daten Brandschutzfolie | 115 KB |
46 | 8.2.4 | Konformitätsaussage TÜV | 511 KB |
47 | 8.11 | Kostenübernahme | 140 KB |
Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Heitmann Immobilien GmbH
Die Heitmann Immobilien GmbH, Mühlenweg 20, 32469 Petershagen beantragt für den Standort An der Wandlung 38, 32469 Petershagen gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Genehmigung zur wesentlichen Änderung ihrer Anlagen zur Lagerung und Behandlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen im Sinne der Nrn. 2.2, 8.11.2.3, 8.11.2.4, 8.12.1.2 und 8.12.2 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Beantragt wird maßgeblich die Erweiterung der Behandlungsmenge für nicht gefährliche Abfälle von 1.800 t/d auf 2.470 t/d und der Lagermenge von 20.000 t auf 30.000 t. Weitere Angaben zu dem Vorhaben können dem Antrag und den Antragsunterlagen entnommen werden, z. B. der dazugehörenden Kurzbeschreibung.
Für das mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführende Genehmigungsverfahren und die Entscheidung über den Genehmigungsantrag ist gem. § 2 Abs. 1 ZustVU NRW die Bezirksregierung Detmold zuständig. Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 und Abs. 4 BImSchG in Verbindung mit den §§ 8 ff. der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) öffentlich bekannt gemacht.
Der Antrag mit den dazugehörigen Antragsunterlagen einschließlich Gutachten ist in der Zeit vom 20.01.2025 bis einschließlich 19.02.2025 einsehbar.
Auf Verlangen wird Beteiligten eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit oder Dritten eine elektronische Fassung der Kurzbeschreibung zur Verfügung gestellt; in begründeten Einzelfällen kann ein Ausdruck der Kurzbeschreibung bereitgestellt werden (§ 10 der 9. BImSchV).
Gemäß § 10 Absatz 3 Satz 8 BImSchG können während der Auslegung und einen Monat nach Ablauf der Auslegung, also vom 20.01.2025 bis einschließlich 19.03.2025, Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich bei der Bezirksregierung Detmold erhoben werden. Die Einwendungen können auch elektronisch mittels einfacher E-Mail an die entsprechende Adresse post52[at]bezreg-detmold.nrw.de (post52[at]bezreg-detmold[dot]nrw[dot]de) gesendet werden. Maßgebend für die Einwendungsfrist ist der Eingang bei der Behörde. Name und Anschrift der Einwender sind in jedem Falle vollständig anzugeben. Fehlende oder unleserliche Namen oder Anschriften werden nicht berücksichtigt. Mit Ablauf der Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 10 Absatz 3 Satz 9 BImSchG).
Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungen der Antragstellerin sowie den beteiligten Behörden bekannt gegeben werden (§ 12 Absatz 2 der 9. BImSchV). Auf Verlangen des Einwenders bzw. der Einwenderin werden Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich sind. Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: www.bezreg-detmold.nrw.de/datenschutzhinweise.
Werden Einwendungen vorgebracht, kann die Genehmigungsbehörde gem. § 10 Absatz 6 Satz 1 BImSchG und § 16 Absatz 1 der 9. BImSchV die rechtzeitig gegen das Vorhaben vorgebrachten Einwendungen mit der Antragstellerin und denjenigen, die Einwendungen vorgebracht haben, erörtern. Findet auf Grund der Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde eine Erörterung der vorgebrachten Einwendungen nicht statt, wird diese Entscheidung öffentlich bekanntgegeben.
Für den Fall, dass die vorgebrachten Einwendungen einer Erörterung bedürfen, findet der Erörterungstermin am 08.04.2025, ab 09:30 Uhr, im Rathaus Petershagen, Sitzungssaal statt.
Ggf. wird zu dem Erörterungstermin nicht gesondert eingeladen. Einwendungen werden in diesem Termin auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder der Personen, die Einwendungen vorgebracht haben, erörtert (§ 10 Absatz 4 Nr. 3 BImSchG).
Sollten keine Einwendungen vorgebracht werden, entfällt der Erörterungstermin. Ein solcher Wegfall des Erörterungstermins wird nicht öffentlich bekannt gemacht.
Der Erörterungstermin ist nach § 18 Absatz 1 der 9. BImSchV öffentlich und dient dazu, die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Im Einzelfall kann aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Bei Platzmangel haben Behördenvertreter, die Antragstellerin und Personen, die fristgerecht Einwendungen vorgebracht haben, sowie deren Vertreter und Beistände hinsichtlich einer Teilnahme Vorrang.
Der Erörterungstermin kann nach § 10 Absatz 6 Satz 2 BImSchG auch in Form einer Onlinekonsultation oder einer Video- oder Telefonkonferenz erfolgen. Bei einer Onlinekonsultation ist der Antragstellerin und denjenigen, die wirksam Einwendungen erhoben haben, innerhalb einer vorher bekannt zu machenden Frist Gelegenheit zu geben, sich schriftlich oder elektronisch zu äußern.
Die Entscheidung über den Genehmigungsantrag und die Einwendungen wird in jedem Fall öffentlich bekannt gemacht. Die individuelle Zustellung der Entscheidung kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 10 Absatz 4 Nr. 4 und Abs. 8 BImSchG).
Az. 52.0022/24/8.11.2.3 Im Auftrag
Minden, den 13.01.2025 (gez. Niemeyer)
- Antrag gemäß § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen und zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen Abfällen (An der Wandlung 38 in 32469 Petershagen) - 47,9 MB pdf
Genehmigungsverfahren nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz
Die Brand Bioenergie, beantragt die Genehmigung gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Änderung der Anlage am Standort Weißes Venn 121, 33442 Herzebrock-Clarholz maßgeblich durch Errichtung zus. BHKW, der Errichtung einer Gasaufbereitungsanlage, der Erhöhung des Inputs und der geänderten Betriebsführung mit dadurch resultierender höherer Gaslagermenge. Durch die Maßnahme liegt die theoretische maximale Gesamtlagermenge an Gas zukünftig oberhalb von 10.000 kg, somit unterliegt die Anlage der Störfallverordnung. Die Änderung der Anlage soll kurzfristig nach Vollziehbarkeit der beantragten Genehmigung in Betrieb genommen werden. Weitere Angaben zu dem Vorhaben können den Antragsunterlagen entnommen werden.
Die beantragte Anlage ist folgenden Anlagenziffern nach Anhang 1 der 4. BImSchV zuzuordnen.
Anlagenart 4.BImSchV
Anlage zur Erzeugung von Strom/Warmwasser aus Biogas 1.2.2.2
Anlage zur Aufbereitung von Biogas 1.16
Anlage zur biologischen Behandlung von Gülle 8.6.3.2
Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Gülle oder Gärresten 8.13/9.36
Anlage zur Lagerung von brennbaren Gasen 9.1.1.2
Die Anlage ist zukünftig ein Betriebsbereich im Sinne des § 3 Abs. 5a BImSchG. Die Anlage stellt einen Betriebsbereich der unteren Klasse dar und unterliegt den Grundpflichten der 12. BImSchV (Störfall-Verordnung). Der Achtungsabstand beträgt 200m. In diesem Abstand ist keine schutzwürdige Bebauung vorhanden.
Gemäß § 10 Absatz 3 und § 19 Abs. 4 des BImSchG in Verbindung mit §§ 8 ff der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9.BImSchV) wird das o.g. Vorhaben öffentlich bekannt gemacht.
Der Antrag mit den dazugehörigen Antragsunterlagen ist in der Zeit vom 20.01.2025 bis einschließlich 19.02.2025 einsehbar.
Auf Verlangen wird Beteiligten eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit oder Dritten eine elektronische Fassung der Kurzbeschreibung zur Verfügung gestellt; in begründeten Einzelfällen kann ein Ausdruck der Kurzbeschreibung bereitgestellt werden (§ 10 der 9. BImSchV).
Gemäß § 10 Absatz 3 Satz 8 BImSchG können während der Auslegung und zwei Wochen nach Ablauf der Auslegung, also vom 20.01.2025 bis einschließlich 05.03.2025 Einwendungen von Personen, deren Belange berührt sind oder von Vereinigungen, welche die Anforderungen nach § 3 Absatz 1 oder § 2 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes erfüllen gegen das Vorhaben schriftlich bei der Bezirksregierung Detmold erhoben werden. Die Einwendungen können auch elektronisch mittels einfacher E-Mail an die entsprechende Adresse post52[at]bezreg-detmold.nrw.de (post52[at]bezreg-detmold[dot]nrw[dot]de) gesendet werden. Maßgebend für die Einwendungsfrist ist der Eingang bei der Behörde. Name und Anschrift der Einwender sind in jedem Falle vollständig anzugeben. Fehlende oder unleserliche Namen oder Anschriften werden nicht berücksichtigt. Mit Ablauf der Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 10 Absatz 3 Satz 9 BImSchG).
Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungen der Antragstellerin sowie den beteiligten Behörden bekannt gegeben werden (§ 12 Absatz 2 der 9. BImSchV). Auf Verlangen des Einwenders bzw. der Einwenderin werden Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich sind. Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: www.bezreg-detmold.nrw.de/datenschutzhinweise.
Die Entscheidung über den Genehmigungsantrag und die Einwendungen wird in jedem Fall öffentlich bekannt gemacht. Die individuelle Zustellung der Entscheidung kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 10 Absatz 4 Nr. 4 und Abs. 8 BImSchG).
Diese Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Detmold unter www.bezreg-detmold.nrw.de – Bekanntmachung / Amtsblätter abrufbar
Az. 52.0015/24/8.6.3.2 Im Auftrag
Minden, den 13.01.2025 (gez. Niemeyer)
Antragsunterlagen: siehe hier
Genehmigungsverfahren nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz
Die LüMa GbR beantragt die Genehmigung gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Änderung der Biogasanlage am Standort Schmalzgrube 1a, 33178 Borchen maßgeblich durch Erhöhung des Inputs und der geänderten Betriebsführung (Umnutzung eines Behälters) mit dadurch resultierender höherer Gaslagermenge. Durch die Maßnahme liegt die theoretische maximale Gesamtlagermenge an Gas zukünftig oberhalb von 10.000 kg, somit unterliegt die Anlage der Störfallverordnung. Die Änderung der Anlage soll kurzfristig nach Vollziehbarkeit der beantragten Genehmigung in Betrieb genommen werden. Weitere Angaben zu dem Vorhaben können den Antragsunterlagen entnommen werden.
Die beantragte Anlage ist folgenden Anlagenziffern nach Anhang 1 der 4. BImSchV zuzuordnen.
Anlagenart 4.BImSchV
Anlage zur Erzeugung von Strom/Warmwasser aus Biogas 1.2.2.2
Anlage zur biologischen Behandlung von Gülle 8.6.3.2
Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Gülle oder Gärresten 8.13/9.36
Anlage zur Lagerung von brennbaren Gasen 9.1.1.3
Die Anlage ist zukünftig ein Betriebsbereich im Sinne des § 3 Absatz 5a BImSchG. Die Anlage stellt einen Betriebsbereich der unteren Klasse dar und unterliegt den Grundpflichten der 12. BImSchV (Störfall-Verordnung). Der Achtungsabstand beträgt 200m. In diesem Abstand ist keine schutzwürdige Bebauung vorhanden.
Gemäß § 10 Absatz 3 und § 19 Abs. 4 des BImSchG in Verbindung mit §§ 8 ff der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) wird das oben genannte Vorhaben öffentlich bekannt gemacht.
Der Antrag mit den dazugehörigen Antragsunterlagen ist in der Zeit vom 11.02.2025 bis einschließlich 10.03.2025 bei der Bezirksregierung Detmold als Genehmigungsbehörde (poststelle[at]brdt.nrw.de (poststelle[at]brdt[dot]nrw[dot]de), 05231/71-0) einsehbar.
Auf Verlangen wird Beteiligten eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit oder Dritten eine elektronische Fassung der Kurzbeschreibung zur Verfügung gestellt; in begründeten Einzelfällen kann ein Ausdruck der Kurzbeschreibung bereitgestellt werden (§ 10 der 9. BImSchV).
Gemäß § 10 Absatz 3 Satz 8 BImSchG können während der Auslegung und zwei Wochen nach Ablauf der Auslegung, also vom 11.02.2025 bis einschließlich 24.03.2025 Einwendungen von Personen, deren Belange berührt sind oder von Vereinigungen, welche die Anforderungen nach § 3 Absatz 1 oder § 2 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes erfüllen gegen das Vorhaben schriftlich bei der Bezirksregierung Detmold erhoben werden. Die Einwendungen können auch elektronisch mittels einfacher E-Mail an die entsprechende Adresse post52[at]bezreg-detmold.nrw.de (post52[at]bezreg-detmold[dot]nrw[dot]de) gesendet werden. Maßgebend für die Einwendungsfrist ist der Eingang bei der Behörde. Name und Anschrift der Einwender sind in jedem Falle vollständig anzugeben. Fehlende oder unleserliche Namen oder Anschriften werden nicht berücksichtigt. Mit Ablauf der Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 10 Absatz 3 Satz 9 BImSchG).
Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungen der Antragstellerin sowie den beteiligten Behörden bekannt gegeben werden (§ 12 Absatz 2 der 9. BImSchV). Auf Verlangen des Einwenders bzw. der Einwenderin werden Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich sind. Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: www.bezreg-detmold.nrw.de/datenschutzhinweise.
Die Entscheidung über den Genehmigungsantrag und die Einwendungen wird in jedem Fall öffentlich bekannt gemacht. Die individuelle Zustellung der Entscheidung kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 10 Absatz 4 Nr. 4 und Absatz 8 BImSchG).
Az. 52.0006/25/8.6.3.2 Im Auftrag
Minden, den 03.02.2025 (gez. Niemeyer)
Unterlagen / Antrag
1 | Register 1 | Antragsstellung | 3,44 MB pdf |
2 | Register 1 | Inhaltsverzeichnis | 3,44 MB pdf |
3 | Register 1 | Präambel | 3,44 MB pdf |
4 | Register 1 | Verfahrensbevollmächtigung | 3,44 MB pdf |
5 | Register 2 | Antragsunterlagen | 3,46 MB pdf |
6 | Register 2 | Legende | 655 KB pdf |
7 | Register 2 | Liste Natur und Umwelt im Beurteilungsgebiet | 61,1 KB pdf |
8 | Register 2 | Plan UVP | 809 KB pdf |
9 | Register 3 | Datenblatt Bioselect | 26 KB pdf |
10 | Register 3 | Ausführungsbeispiel Separation (mobil) | 325 KB pdf |
11 | Register 3 | Betriebseinheitenplan zur Änderung einer Biogasanlage | 284 KB pdf |
12 | Register 3 | Datenblatt Gasfackel | 295 KB pdf |
13 | Register 3 | Nachrüstsatz für automatische Biogasnotfackel NEVO | 318 KB pdf |
14 | Register 3 | Anlagen- und Betriebsbeschreibung | 3,45 MB pdf |
15 | Register 3 | Berechnung Gasertrag | 156 KB pdf |
16 | Register 3 | Berechnung Gasspeicherkapazität und Reichweite | 105 KB pdf |
17 | Register 3 | Berechnung Wasseranfall | 92,9 KB pdf |
18 | Register 3 | Datenblatt Biogasanlage | 170 KB pdf |
19 | Register 3 | Lagermanagement Biomasselager | 157 KB pdf |
20 | Register 4 | Achtungsabstand | 12,8 MB pdf |
21 | Register 4 | Blockfließbild | 259 KB pdf |
22 | Register 4 | Legende 1 | 909 KB pdf |
23 | Register 4 | Legende 2 | 655 KB pdf |
24 | Register 4 | Berechnung Gaslagermenge | 93,8 KB pdf |
25 | Register 4 | Belange der Störfallverordnung | 3,44 MB pdf |
26 | Register 5 | Eingabeplan Ansichten | 512 KB pdf |
27 | Register 5 | Eingabeplan Grundriss | 920 KB pdf |
28 | Register 5 | Eingabeplan Schnitte | 401 KB pdf |
29 | Register 5 | Eingabeplan Übersicht | 933 KB pdf |
30 | Register 5 | Ex-Schutzzonenplan | 764 KB pdf |
31 | Register 5 | Fließschema | 261 KB pdf |
32 | Register 5 | Freistellungserklärung Änderung BHKW | 425 KB pdf |
33 | Register 5 | Freistellungserklärung BHKW Änderung | 343 KB pdf |
34 | Register 5 | Genehmigungsbescheid § 16 BImSchG | 1,90 MB pdf |
35 | Register 5 | Karte 1:2000 | 730 KB pdf |
36 | Register 5 | Karte 1:5000 | 837 KB pdf |
37 | Register 5 | Lageplan | 304 KB pdf |
38 | Register 5 | Umbauter Raum | 84,5 KB pdf |
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