Öffentliche Bekanntmachungen von Genehmigungsverfahren / Ordnungsverfügungen / Anzeigen

Immissionsschutz

Bekanntmachung gemäß § 23a Absatz 2 BImSchG

Die Firma Coventya GmbH in Gütersloh hat gemäß § 23a Absatz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) eine störfallrelevante Änderung der nicht nach dem BImSchG genehmigungsbedürftigen Produktionsanlage zum Mischen von Chemikalien im Betriebsbereich Coventya GmbH, Stadtring Nordhorn 116, 33334 Gütersloh, angezeigt. Gegenstand der Anzeige ist der Austausch eines alten Ausgleichsbehälters (4 m³) durch einen neuen Kunststoffbehälter mit 10 m³. Der Betriebsbereich unterliegt zurzeit den Pflichten der oberen Klasse gemäß Störfallverordnung (12. BImSchV).

Das angezeigte störfallrelevante Vorhaben wurde daraufhin geprüft, ob der angemessene Sicherheitsabstand zu benachbarten Schutzobjekten erstmalig unterschritten wird, räumlich noch weiter unterschritten wird oder ob eine erhebliche Gefahrenerhöhung ausgelöst wird. Im Rahmen dieser Prüfung wurde festgestellt, dass dies nicht der Fall ist. Das angezeigte Vorhaben bedarf daher keiner Genehmigung nach § 23b BImSchG.

Detmold, den 08.01.2024
Aktenzeichen 700-0463511 (A22a-2023)
gez. Diekmann

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Anzeige zur störfallrelevanten Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage.
Standort in Steinhagen.

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Anzeige zur störfallrelevanten Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage.
Standort in Minden.

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Anzeige zur störfallrelevanten Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage
Standort in Steinheim

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Anzeige zur störfallrelevanten Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage.
Standort Am Stadtholz 37 in 33609 Bielefeld

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Anzeige zur störfallrelevanten Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage.
Standort in Bielefeld

- pdf 113 KB

Ordnungsverfügungen

Information nach § 24 Absatz 3 der Verordnung über die Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen - 17. BImSchV -

  1. Heidelberg Cement AG, Paderborn (09-02-2021) - pdf 126 KB
  2. Heidelberg Cement AG, Paderborn (07-12-2020) - pdf 176 KB

Genehmigungen