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3. Änderung des Regionalplans OWL
Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock beabsichtigt, im Rahmen ihrer Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des zweckgebundenen Allgemeinen Siedlungsbereiches für Einrichtungen des Bildungswesens für das LAFP NRW-Bildungszentrum „Erich Klausener“ (Landespolizeischule) zu schaffen.
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