BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Öffentliche Bekanntmachungen von Genehmigungsverfahren / Ordnungsverfügungen / Anzeigen

Immissionsschutz

Genehmigungsverfahren

Genehmigungsverfahren nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz

Die Biogasanlage Cord Buschmeier, Hankenegge 1, 32689 Kalletal beantragt die Genehmigung gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Änderung der Anlage durch Errichtung eines zusätzlichen Gaslagers (abgesetzter Folienspeicher für Biogas) und der Änderung der BHKW sowie die Errichtung eines Warmwasserspeichers. Durch die Maßnahme erhöht sich die mögliche Gesamtlagermenge an Gas zukünftig auf 22 t. Die theoretische Gaslagermenge überschreitet erstmals die Mengenschwelle zur Störfallverordnung. Die Änderung der Anlage soll kurzfristig nach Vollziehbarkeit der beantragten Genehmigung in Betrieb genommen werden. Weitere Angaben zu dem Vorhaben können den Antragsunterlagen entnommen werden.

Die beantragte Anlage ist folgenden Anlagenziffern nach Anhang 1 der 4. BImSchV zuzuordnen:

Anlagenart4. BImSchV
Anlage zur Erzeugung von Strom / Warmwasser aus Biogas1.2.2.2
Anlage zur biologischen Behandlung von Gülle8.6.3.2
Anlage zur Lagerung von brennbaren Gasen9.1.1.2

Die Anlage ist ein Betriebsbereich im Sinne des § 3 Abs. 5a BImSchG. Die Anlage stellt einen Betriebsbereich der unteren Klasse dar und unterliegt den Grundpflichten der 12. BImSchV (Störfall-Verordnung). Die beantragte Änderung ist eine störfallrelevante Änderung. Der Abstand vom neu geplanten Behälter zur Bebauung beträgt ca. 300 m und leigt damit deutlich über dem Achtungsabstand von 250 m. Zudem handelt es sich nicht um schutzwürdige Objekte. 

Gemäß § 10 Abs. 3 und § 19 Abs. 4 des BImSchG i.V.m. §§ 8 ff der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9.BImSchV) wird das o.g. Vorhaben öffentlich bekannt gemacht. 

Der Antrag mit den dazugehörigen Antragsunterlagen ist in der Zeit vom 12. Mai 2026 bis einschließlich 11. Juni 2026 hier auf der Homepage der Bezirksregierung Detmold als Genehmigungsbehörde (poststelle [at] brdt.nrw.de (poststelle[at]brdt[dot]nrw[dot]de), 05231/71-0) einsehbar.

Auf Verlangen eines Beteiligten kann eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt. 

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können von Personen erhoben werden, deren Belange berührt sind oder von Vereinigungen, welche die Anforderungen nach § 3 Absatz 1 oder § 2 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes erfüllen. Während der Auslegungsfrist und bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (bis einschließlich 25. Juni 2026) können Einwendungen schriftlich bei der Bezirksregierung Detmold erhoben werden. Maßgebend für fristgerechte Einwendungen ist der Eingang der Einwendung bis zum Ablauf der o.g. Frist. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Name und Anschrift der Einwender sind auf den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben.

Die Einwendungsschreiben werden an den Antragsteller zur Stellungnahme weitergegeben. Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich sind. 

Die Zustellung der Entscheidung an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 10 Absatz 8 BImSchG).

 

Minden, den 04. Mai 2026
Aktenzeichen 52.0013/26/8.6.3.2
Bezirksregierung Detmold
Im Auftrag
gez. Niemeyer

 

Die nachfolgenden Unterlagen sind in der vorgenannten Zeit abrufbar.

Kapitel 0 und 1Anschreiben und Antrag4,89 MB pdf
Kapitel 1-1-1Genehmigungshistorie60,4 KB pdf
Kapitel 1-2Vorhabensbeschreibung49,0 KB pdf
Kapitel 2Karten, Lagepläne, Zeichnungen20,1 MB pdf
Kapitel 3Bauantrag und BSK6,73 MB pdf
Kapitel 4Verfahren und technische Einrichtungen, Formulare1,63 MB pdf
Kapitel 5-1Landschaftsbegleitplan2,68 MB pdf
Kapitel 5-2UVP Buschmeier 20266,84 MB pdf
Kapitel 6Störfallrelevante Änderung10,3 MB pdf
Kapitel 8-1Technische Angaben BHKW und Zubehör19,2 MB pdf
Kapitel 8-2Technische Angaben7,25 MB pdf

 

Bekanntmachung gemäß § 23a Absatz 2 BImSchG

Die Firma Coventya GmbH in Gütersloh hat gemäß § 23a Absatz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) eine störfallrelevante Änderung der nicht nach dem BImSchG genehmigungsbedürftigen Produktionsanlage zum Mischen von Chemikalien im Betriebsbereich Coventya GmbH, Stadtring Nordhorn 116, 33334 Gütersloh, angezeigt. Gegenstand der Anzeige ist der Austausch eines alten Ausgleichsbehälters (4 m³) durch einen neuen Kunststoffbehälter mit 10 m³. Der Betriebsbereich unterliegt zurzeit den Pflichten der oberen Klasse gemäß Störfallverordnung (12. BImSchV).

Das angezeigte störfallrelevante Vorhaben wurde daraufhin geprüft, ob der angemessene Sicherheitsabstand zu benachbarten Schutzobjekten erstmalig unterschritten wird, räumlich noch weiter unterschritten wird oder ob eine erhebliche Gefahrenerhöhung ausgelöst wird. Im Rahmen dieser Prüfung wurde festgestellt, dass dies nicht der Fall ist. Das angezeigte Vorhaben bedarf daher keiner Genehmigung nach § 23b BImSchG.

Detmold, den 08.01.2024
Aktenzeichen 700-0463511 (A22a-2023)
gez. Diekmann

Anzeigen

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Anzeige der Baxter Deutschland GmbH, Artur-Ladebeck-Str. 136, 33649 Bielefeld, - Standort: Bielefeld- zur störfallrelevanten Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage

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Anzeige zur störfallrelevanten Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage.
Standort in Steinhagen.

- pdf 96,5 KB

Anzeige zur störfallrelevanten Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage.
Standort in Minden.

- pdf 96,1 KB

Anzeige zur störfallrelevanten Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage
Standort in Steinheim

- 139 KB pdf

Anzeige zur störfallrelevanten Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage.
Standort Am Stadtholz 37 in 33609 Bielefeld

- pdf 113 KB

Anzeige zur störfallrelevanten Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage.
Standort in Bielefeld

- pdf 113 KB

Ordnungsverfügungen

Information nach § 24 Absatz 3 der Verordnung über die Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen - 17. BImSchV -

  1. Heidelberg Cement AG, Paderborn (09-02-2021) - pdf 126 KB
  2. Heidelberg Cement AG, Paderborn (07-12-2020) - pdf 176 KB