BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Gewalt gegen Lehrkräfte

Die Bezirksregierung als Schulaufsichtsbehörde duldet keine Form von Gewalt gegen Lehrkräfte und bietet betroffenen Lehrkräften und Schulen Unterstützung bei der Bewältigung an. Das Thema „Gewalt gegen Lehrkräfte" stellt für jede Schulgemeinschaft ein anspruchsvolles, komplexes und sehr wichtiges Themenfeld dar.

Die Frage, wie mit verbalen Attacken, Drohungen oder auch tatsächlichen körperlichen Angriffen von Schülern umzugehen ist, stellt sich ebenso, wie die Frage des Umgangs mit Fehlverhalten von Eltern, Angehörigen oder sonstigen Schulfremden, auf deren Fehlverhalten nicht mit schulinternen Maßnahmen und Sanktionen reagiert werden kann.

Die Leitungen der jeweiligen Schulformen im Dezernat 47 bei der Bezirksregierung Detmold sind für diese Fragen die zuständigen Ansprechpersonen. Diese Möglichkeit steht allen Personen offen, die im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen stehen und an einer Schule im Regierungsbezirk Detmold tätig sind. 

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen Ansprechpersonen, Downloads und weitere Hilfestellungen zum Thema „Gewalt gegen Lehrkräfte" zur Verfügung.

Zudem haben Sie die Möglichkeit, über die Funktionsmail die zuständigen Stellen zu kontaktieren.

Weiterführende Informationen zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz finden Sie hier

Häufig gestellte Fragen

Wenn Sie im Rahmen Ihrer dienstlichen Tätigkeit physische oder verbale Gewalt erfahren haben, also z.B. verletzt oder beleidigt worden sind, können Sie in eigener Sache Strafanzeige erstatten oder einen Strafantrag stellen.

Benötigen Sie darüber hinaus Unterstützung, suchen Hilfsangebote oder haben Fragen, steht Ihnen die Bezirksregierung als Dienstherr und erster Ansprechpartner zur Verfügung. Zögern Sie nicht unsere Ansprechpartner direkt oder über die Funktionsmail gewalt-gegen-lehrkraefte47[at]brdt.nrw.de (gewalt-gegen-lehrkraefte47[at]brdt[dot]nrw[dot]de) zu kontaktieren.

Gewalt tritt in vielerlei Gestalt auf. Sie umfasst beispielsweise körperliche Angriffe und Anschläge aller Art, Raub, Erpressung und sexuelle Übergriffe. Auch schwerer psychischer Zwang durch Nachstellungen (Stalking), Mobbing oder andere Taten, die nicht körperlich erfolgen und körperliche oder seelische Auswirkungen (z.B. Angststörungen) haben, gehören dazu (vgl. https://stiftung-opferschutz.nrw/antrag-stellen).

Der Begriff der Gewalt im Sinne des § 1 GewSchG umfasst alle vorsätzlichen und rechtswidrigen Verletzungen des Körpers, der Gesundheit, der sexuellen Selbstbestimmung oder der Freiheit einer anderen Person. Dabei ist zu beachten, dass auch psychische Gewalt, insbesondere in Form von Drohungen und unzumutbaren Belästigungen, unter den Begriff der Gewalt fällt. Ferner kann auch mittelbar von einer Gewaltanwendung gesprochen werden, sofern diese zu psychischen oder körperlichen Gesundheitsschädigungen geführt hat (vgl. Deinert/Welti/Luik/Brockmann, StichwortKommentar Behindertenrecht, Gewaltschutz Rn. 17, beck-online).

Soziale Ansprechpartner (SAP)

Die Aufgabe der SAP ist es, Kolleginnen und Kollegen, die mit seelischen und sozialen Problemen belastet sind, als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob diese Probleme beruflich oder privat verursacht sind. 

 

Sprech:ZEIT 24/7 der BG prevent GmbH

Für alle Lehrkräfte in NRW steht das kostenlose psychosoziale Beratungstelefon rund um die Uhr an jedem Tag der Woche zur Verfügung. Die Nutzung der Beratung ist vertraulich und anonym. 

Telefonnummer: 0800/00 07 715

 

Schulpsychologische Unterstützung 

Die Schulpsychologie bietet Beratung an für alle an Schulen tätige pädagogische Fachkräfte (Schulleitung, Lehrkräfte, Schulsozialarbeitende, Mitarbeitende der OGS usw.), Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler.

Zudem können sowohl einzelne an Schule tätige pädagogische Fachkräfte oder auch Gruppen die zahlreichen Supervisionsangebote der Schulpsychologischen Beratungsstellen nutzen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Präventionsnetzwerk #sicherimDienst

Eine Präventionskampagne des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verbesserung der Gewaltprävention für den gesamten öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit einem berufsgruppenübergreifenden Präventionsleitfaden.

 

Notfallordner des Ministeriums für Schule und Bildung 

Ministerium für Schule und Bildung hat gemeinsam mit der Unfallkasse NRW einen Notfallordner zur schulischen Gewaltprävention und Krisenintervention entwickelt.

 

Online Portal – Sichere Schule


Allgemeine Unterstützung

Weißer Ring

Der Weiße Ring ist eine Hilfsorganisation für Opfer von Kriminalität und Gewalt und bietet vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten.

Polizeiliche Kriminalprävention

Opferschutz Portal NRW 

Die Anzeige bei der Polizei stellt eine höchstpersönliche Maßnahme der betroffenen Person dar. Möglich ist darüber hinaus, dass die Bezirksregierung Detmold unter bestimmten Voraussetzungen neben der Lehrkraft einen Strafantrag stellt. Der Bezirksregierung ist es nicht möglich, für die betroffenen Personen einen sich möglicherweise ergebenden Rechtsstreit zu betreiben. Die betroffenen Personen können mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen eine Anwältin oder einen Anwalt beauftragen. Diesbezüglich wird auf den Erlass zum Thema „Rechtsschutz für Landesbedienstete“ verwiesen.

Wird eine Lehrkraft im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit beleidigt oder verletzt, kann sie selbst Strafanzeige erstatten bzw. einen Strafantrag stellen. Wenn Sie eine Straftat anzeigen wollen, können Sie sich an jede Polizeidienststelle wenden oder auch bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstatten.

Haben Sie einmal Strafanzeige erstattet, können Sie diese nicht einfach zurückziehen, da die Ermittlungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) grundsätzlich jeder angezeigten Straftat nachgehen müssen. Durch einen Strafantrag, der bei bestimmten Delikten Voraussetzung für die Strafverfolgung ist, wird zum Ausdruck gebracht, dass die Tat strafrechtlich verfolgt werden soll. Nur bei einigen leichteren Delikten (z.B. Beleidigung oder Sachbeschädigung) kann das Opfer entscheiden, ob die Tat verfolgt werden soll oder nicht. Eine Strafverfolgung erfolgt hier in der Regel nur auf Antrag, also nur dann, wenn Sie als Opfer der Straftat dies ausdrücklich wünschen. Diesen Antrag müssen Sie innerhalb von drei Monaten stellen, nachdem Sie von der Tat und der Person des Täters Kenntnis erlangt haben (vgl. https://polizei.nrw/sites/default/files/2023-12/2023-merkblatt-opfer-einer-straftat-jm-nrw_0.pdf).

Eine sorgfältige Beweissicherung und Dokumentation werden empfohlen. Dazu gehören auch Sachbeweise wie Fotos und Zeugenaussagen. Diese dienen sowohl als Beweismittel im Strafverfahren als auch für einen erneuten Polizeieinsatz. Auch Beobachtungen und Aussagen sollten dokumentiert werden. Die Dokumentation kann auch als Beweismittel in zivil- und strafrechtlichen Verfahren dienen.

Es empfiehlt sich zudem, mögliche Verletzungen medizinisch behandeln und dokumentieren zu lassen. Hierfür stehen Ihnen Ihr Hausarzt, ein Facharzt oder ein Krankenhaus zur Verfügung. Das Attest kann sowohl im Strafverfahren als auch für die Durchsetzung Ihrer Interessen (Schmerzensgeld, Verdienstausfall etc.) als Beweismittel von Bedeutung sein (vgl. https://www.polizei-beratung.de/infos-fuer-betroffene/koerperverletzung/).

Ein Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist. Wenn Sie Gewalt im Dienst erfahren haben, besteht somit die Möglichkeit einen Dienstunfall anzuzeigen. 

Weitere Auskünfte zum Thema „Dienstunfall“ sowie Hilfestellungen und Ansprechpartner finden Sie hier

Ja, denn die Hinzuziehung der Schulleitung ermöglicht eine weitere Beratung und Unterstützung sowie die Besprechung und Einführung schulischer Maßnahmen. Ferner besteht die Option der Kontaktaufnahme mit der Bezirksregierung durch die Schulleitung. 

Ja, das Dezernat 46 bietet Fortbildungen und Qualifizierungen für Lehrerinnen und Lehrern, Schulleiterinnen und Schulleitern, Leiterinnen und Leitern von Zentren für schulpraktische Lehrerbildung, Seminarleiterinnen und -leitern sowie Vertreterinnen und Vertreter der Schulaufsicht an. Weiterführende Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

Die Bezirksregierung bietet keine Rechtsberatung an. Somit ist es nicht möglich, Fragen zur Verjährung, zu Fristen und ähnlichem zu beantworten. Sofern Sie eine strafrechtliche Beratung benötigen, wird empfohlen, sich an die zuständige Polizei oder einen Rechtsanwalt zu wenden.

Stand: August 2025