Die Bauleitplanung der Kommunen (Flächennutzungsplan - FNP, Bebauungsplan - B-Plan) ist gem. § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung anzupassen. Die Regionalplanungsbehörde entscheidet dabei im Verfahren nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG), ob die kommunalen Planungen den im Regionalplan (früher Gebietsentwicklungsplan - GEP) festgelegten Zielen entsprechen. Diese Ziele sind von d...