Inhaltsseite Apostillen / Beglaubigungen Grundsätzlich müssen deutsche öffentliche Urkunden und Bescheinigungen, die für den Gebrauch im Ausland vorgesehen sind, beglaubigt werden.
Inhaltsseite Ausbau der B 239 Abschnitt 3.1 von der A 2 bis zur Dorfstraße / Lohheide in Bad Salzuflen Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der B 239 Abschnitt 3.1