Inhaltsseite Betrieblicher Arbeitsschutz Leitung: Dr. Karl-Heinz Kruse Arbeitsschutz stellt den berufstätigen Menschen in den Mittelpunkt. Der Arbeitsschutz hat zum Ziel, die Beschäftigten vor Unfällen und Gesundheitsgefahren zu schützen.
Inhaltsseite Bei allen Verfahren nach § 4 und § 16 BImSchG wird das Sachgebiet 55.2 Arbeitsschutz von der Genehmigungsbehörde um Stellungnahme gebeten.