Wohncontainer in ehemaliger Kaserne Princess Royal

Detmold (14. April 2023). Die Bezirksregierung Detmold wird in den kommenden Tagen voraussichtlich rund 100 Wohncontainer auf dem Gelände der ehemaligen britischen Kaserne Princess Royal Barracks in Gütersloh abstellen. Weitere 200 Wohncontainer, die zurzeit auf dem Gelände der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Herford zwischengelagert werden, sollen schrittweise folgen.

14.04.2023

Wie bereits berichtet, soll auf dem Gelände der ehemaligen Kaserne eine Notunterkunft für geflüchtete Menschen eingerichtet werden, um diese vor der Obdachlosigkeit zu bewahren. Der Betrieb der Notunterkunft mithilfe von Wohncontainern soll voraussichtlich im Juni starten. Die Nutzungsplanung für die Bestandsgebäude der ehemaligen Kaserne läuft derweil weiter.

In den Wohncontainern können bis zu 600 Menschen untergebracht werden. Die Verpflegung der Geflüchteten soll im ehemals als Impfzentrum genutzten Gebäude erfolgen. Ein erfahrener Betreuungsdienst wird sich um die Bewohnerinnen und Bewohner kümmern. Auch ein Sicherheitsdienst wird vor Ort im Auftrag der Bezirksregierung tätig sein.

Es ist zurzeit davon auszugehen, dass in der Notunterkunft Princess Royal überwiegend Menschen wohnen werden, die aus Syrien, Afghanistan und dem Irak geflohen sind. Die Zusammensetzung der künftigen Bewohnerschaft hängt unter anderem von der Fluchtbewegung nach Deutschland ab. Deren Entwicklung ist nicht vorhersagbar. In den landeseigenen Unterkünften sind aktuell NRW-weit nur wenige Schutzsuchende aus der Ukraine untergebracht. Das liegt daran, dass derzeit entgegen allen Prognosen nur eine geringe Zahl von Menschen aus der Ukraine nach Deutschland flüchtet.

Die in der landeseigenen Notunterkunft untergebrachten Kinder und Jugendlichen werden nicht die Kitas oder Schulen in Gütersloh besuchen. Die Schulpflicht gilt erst, wenn Geflüchtete durch die Bezirksregierung Arnsberg auf die Kommunen in NRW verteilt worden sind. Die Kosten für den Betrieb der Notunterkunft einschließlich der Betreuung in der landeseigenen Unterkunft trägt das Land. Mit den Notunterkünften entlastet das Land die Kommunen bei der Unterbringung von Geflüchteten. Bei der kommunalen Zuweisung von Schutzsuchenden werden der Stadt Gütersloh die in der Notunterkunft geschaffenen Plätze auf die Aufnahmequote nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) angerechnet. Für die Stadt vermindert sich dadurch die Aufnahmeverpflichtung von Asylbewerbern. Die Stadt Gütersloh mit einer fachübergreifenden Arbeitsgruppe aus mehreren Geschäftsbereichen und die Bezirksregierung Detmold stehen im Zusammenhang mit der künftigen Notunterkunft in sehr konstruktivem Austausch und arbeiten eng zusammen.

Die Bezirksregierung wird die Notunterkunft auf Bitte des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW in Betrieb nehmen.

Vertiefende Information

Vor dem Hintergrund der deutlich steigenden Zahl von Asylsuchenden und der weiterhin volatilen Zugangslage im Bereich ukrainischer Schutzsuchender sind Kommunen und Land gefordert, weitere Kapazitäten zur Unterbringung zu schaffen. In den landeseigenen Unterkünften werden neben Geflüchteten aus der Ukraine auch Menschen untergebracht, die nicht aus der Ukraine geflohen sind, sondern aus Drittstaaten hier Asyl suchen. Die Bezirksregierung Arnsberg koordiniert landesweit die Verteilung geflüchteter Menschen auf die Landeseinrichtungen und auf die Kommunen.