Mitte der 1970er Jahre wurde die sogenannte "Eingriffsregelung" im Naturschutzrecht eingeführt. Durch das hiermit umgesetzte "Verursacherprinzip" wird jeder, der die Natur für seine Zwecke nutzt, egal ob öffentlich oder privat, verpflichtet, den Schaden am Naturhaushalt und Landschaftsbild so gering wie möglich zu halten und auszugleichen. Das Instrument hierfür ist der "Landschaftspflegerische Begleitplan". In den Anfängen v...