Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) haben in unserem Regierungsbezirk eine lange Tradition als Instrument zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsverhältnisse im ländlichen Raum. Entsprechend der sich stetig wandelnden Rahmenbedingungen haben sich auch die Ziele gewandelt, die mit der Durchführung der Verfahren verfolgt werden.