Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes festzustellen, ist eines der Anliegen des Nachbarschutzes. Wir überprüfen, ob die Emissionen und Immissionen nach ihrer Art, ihrem Ausmaß oder ihrer Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder für die Nachbarschaft herbeizuführen. Zusammen mit Ihnen ermitteln wir vor Ort.