Grundwasser wird nach § 3 Nummer 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) definiert als "das unterirdische Wasser in der Sättigungszone, das in unmittelbarer Berührung mit dem Boden oder dem Untergrund steht".
Die Versorgung der Bevölkerung mit einwandfreiem Trinkwasser ist unter anderem durch die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sicherzustellen.