Arbeitnehmer, die vornehmlich in Nordrhein-Westfalen beschäftigt sind, haben einen Anspruch auf Bildungsurlaub von 5 Arbeitstagen im Kalenderjahr.
Die Freistellung von der Arbeit kann zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung in anerkannten Bildungsveranstaltungen erfolgen.