Neben dem öffentlichen (=staatlichen) Schulsystem besteht in der Bundesrepublik Deutschland aus sehr langer Tradition heraus eine ganze Reihe von Schulen in freier Trägerschaft. Entweder aus Gründen ihrer schulrechtlichen Verfassung oder auch wegen ihres schulischen Angebotes ist dabei zwischen Ersatz- und Ergänzungsschulen zu unterscheiden.