Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen schreibt vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Mittel durch den Landtag Fördermittel für Aktivitäten von Musikschulen aus, die profilbildend für die Institution sind. Die Auswahl der Projekte erfolgt im Rahmen eines Juryverfahrens.