Regionalrat Detmold beschließt Leitlinien für den Sachlichen Teilplan Wind/Erneuerbare Energien

Der Regionalrat Detmold hat die Regionalplanungsbehörde beauftragt, den Sachlichen Teilplan Wind/Erneuerbare Energien vorzubereiten. Der Beschluss über die konkreten Leitlinien und Kriterien, um geeignete Flächen für den Ausbau der Windenergie auf der Ebene der Regionalplanung zu identifizieren, basiert auf einem breiten und transparenten Dialogprozess mit der kommunalen Familie. Aus den beschlossenen Leitlinien und Kriterien ergibt sich aktuell eine Flächenkulisse von rund 15.600 Hektar (ha) im Regierungsbezirk Detmold. Nach den zukünftigen Vorgaben des Landes müssen in Ostwestfalen-Lippe (OWL) mindestens 13.888 ha im Regionalplan ausgewiesen werden.

11.03.2024

Nachdem der Regionalrat Detmold Ende Januar 2024 den Regionalplan OWL beschlossen hatte, folgt nun die Erarbeitung des Sachlichen Teilplans und so geht es weiter: Jetzt werden die Flächen aus dem Plankonzept auf Umweltverträglichkeit geprüft, um dann geeignete Flächen in den Planentwurf zu übernehmen. Mit dem Aufstellungsbeschluss zum Entwurf des Plans durch den Regionalrat beginnt Mitte des Jahres das förmliche Verfahren. Nach dem Aufstellungsbeschluss startet dann auch das Beteiligungsverfahren, die Unterlagen werden dabei öffentlich ausgelegt und Stellungnahmen zum Entwurf sind möglich. Über den Beginn des formellen Beteiligungsverfahrens wird vorab frühzeitig informiert. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungsnahmen, der fachlichen Bewertung und der politischen Diskussion soll das gesamte Verfahren im zweiten Quartal 2025 mit dem Feststellungsbeschluss durch den Regionalrat abgeschlossen werden. Informationen zum gesamten Verfahren bietet die Bezirksregierung Detmold online unter www.bezreg-detmold.nrw.de ab Mitte März an. 

Mit dem aktuellen Beschluss über das Plankonzept erfolgt eine Konkretisierung und regionale Differenzierung der bereits auf der Ebene des Landes vorhandene Steuerungsinstrumente für den Ausbau der Windkraft. Neben dem zukünftigen Sachlichen Teilplan Wind/Erneuerbare Energien können die Kommunen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben unter anderem aus dem Landesentwicklungsplan (LEP) NRW und dem Regionalplan OWL auch weitere Flächen für die Windenergie über eine eigene, kommunale Bauleitplanung ausweisen.