BEZIRKSREGIERUNG

DETMOLD

Bezirksschornsteinfeger bestellt

Detmold (4. November 2026). Die Bezirksregierung Detmold hat bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger für acht Kehrbezirke bestellt. 

Gruppenbild der Bezirksschornsteinfegerbestellung
04.11.2026

In zwei Kehrbezirken wechseln die Ansprechpartner: Daniel Fabrizius folgt zum 1. November 2026 auf Wilhelm Schöttker im Kehrbezirk Minden III. Viktor Heidebrecht übernimmt ab 1. Januar 2027 den Kehrbezirk Detmold VI von Harald Betge.

Sechs Bevollmächtigte werden ihren Kehrbezirk weiterführen: Zum 1. November 2026 wurde Marius Dewitz für den Kehrbezirk Herford VI bestellt. Zum 1. Januar 2027 behalten Michael Thiel (Hille I), Mario Kottkamp (Hille II), Sven Ullmann (Hiddenhausen II), Heinz-Jörg Heinemann (Marienmünster) und Sebastian Hund-Berens (Paderborn IV) ihren Kehrbezirk. 

Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger haben sich in einem Ausschreibungsverfahren gegen ihre Mitbewerber durchgesetzt und sind für einen Zeitraum von sieben Jahren bestellt. 

Im Rahmen einer kleinen Feierstunde gratulierte Tim Wagner, zuständiger Dezernent bei der Bezirksregierung Detmold, den Hoheitsträgern zur Übernahme ihres Kehrbezirks. Als Vertreter der Schornsteinfegerinnung nahmen der stellvertretende Obermeister Rainer Wulfmeier und Gerrit Wulfmeier als stellvertretender Altgeselle teil.

 

Hintergrund zu den Kehrbezirken

Kehrbezirk Minden III: 

Der Kehrbezirk betrifft im Wesentlichen die Innenstadt von Minden sowie die westlich angrenzende Gemeinde Aminghausen, im südwestlichen Teil die Gemeinde Barkhau-sen und einen Teil des Industriegebietes im nördlichen Teil von Minden.

 

Kehrbezirk Detmold VI: 

Der Kehrbezirk betrifft im Wesentlichen einen südlichen Teil vom Stadtbereich Detmold, den Ortsteil Hiddesen sowie einen westlichen Bereich des Ortsteils Heidenoldendorf.

 

Kehrbezirk Herford VI: 

Der Kehrbezirk betrifft im Wesentlichen die Ortsteile Herford-Elverdissen und Herford-Eickum sowie aus dem Stadtgebiet Enger die Ortsteile Oldinghausen und Herringhausen.

 

Kehrbezirk Hille I: 

Der Kehrbezirk betrifft im Wesentlichen den nördlichen Teilbereich der Gemeinde Hille mit den Ortsteilen Hille, Südhemmern, Nordhemmern, Hartum, Holzhausen II sowie einen Teil von Friedewalde (Stadt Petershagen).

 

Kehrbezirk Hille II: 

Der Kehrbezirk betrifft im Wesentlichen im Bereich der Gemeinde Hille die Ortsteile Rothenuffeln, Oberlübbe, Unterlübbe und Eickhorst sowie aus dem Stadtbereich Lübbecke den Ortsteil Nettelstedt und Teilbereiche aus den angrenzenden Stadtgebieten Minden und Bad Oeynhausen.

 

Kehrbezirk Hiddenhausen II: 

Der Kehrbezirk betrifft im Wesentlichen aus dem Gemeindebereich Hiddenhausen die Ortsteile Schweicheln-Bermbeck und Sundern sowie einen nördlichen Teilbereich der Stadt Herford.

 

Kehrbezirk Marienmünster: 

Der Kehrbezirk betrifft im Wesentlichen die Stadt Marienmünster ausschließlich der Ortsteile Hohehaus und Altenbergen sowie aus der Stadt Höxter die Ortsteile Fürstenau, Bödexen und Brenkhausen, aus der Stadt Nieheim den Ortsteil Sommersell und aus der Stadt Warburg die Altstadt und die Schanze.

 

Kehrbezirk Paderborn IV: 

Der Kehrbezirk betrifft im Wesentlichen den östlichen Teilbereich der Stadt Paderborn und schließt die Ortschaft Benhausen und einen Teil der Ortschaft Neuenbeken ein. Der Kehrbezirk umfasst neben Wohngebieten auch die Gewerbegebiete Benhauser Feld und Dörener Feld.