Planfeststellungsverfahren Stadtbahnlinie 1 in Bielefeld

Planfeststellungsverfahren für den Ausbau bzw. Umbau des Streckenabschnitts Hauptstraße in Brackwede inklusive der Errichtung von drei barrierefreien Hochbahnsteigen zwischen Gaswerkstraße und Jenaer Straße

Die Stadt Bielefeld hat als Vorhabenträgerin für den Aus- bzw. Umbau des Streckenabschnitts Hauptstraße in Bielefeld-Brackwede am 6. März 2018 bei der Bezirksregierung Detmold die Planfeststellung nach den Regelungen der §§ 28 ff. des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) beantragt.

Vorgesehen ist, die Stadtbahnhaltestellen Gaswerkstraße, Normannenstraße und Brackwede Kirche zu barrierefreien Hochbahnsteigen umzubauen. Des Weiteren sollen die sanierungsbedürftigen Stadtbahngleise ersetzt werden und dabei für den Einsatz der sog. „Vamos“-Fahrzeuge hergerichtet werden. Die Vamos-Fahrzeuge sind breiter und länger und haben dadurch eine höhere Fahrgastkapazität als die vorhandenen Stadtbahnfahrzeuge. Ihr Einsatz erfordert eine Anpassung der Gleise, um den Begegnungsverkehr zu ermöglichen. Gleichzeitig werden der Straßenbelag erneuert, der Radverkehr neu geordnet und die Straßenseitenräume saniert.

Von dem Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Maßnahmen sind Grundstücke in der Gemarkung Brackwede in der Flur 5, 7, 8 und 10 betroffen.

Die entsprechenden Planunterlagen haben in der Zeit vom 29.08.2018 bis zum 28.09.2018 zur allgemeinen Einsichtnahme bei der Stadt Bielefeld im Amt für Verkehr sowie im Bezirksamt Brackwede öffentlich ausgelegen. Die Planunterlagen konnten darüber hinaus jederzeit im Internet eingesehen werden und stehen nach wie vor zur Verfügung (siehe Link unten). Bis zum Ende der Einwendungsfrist am 12.10.2018 sind 36 Einwendungen gegen den Plan erhoben worden.

Zusammen mit den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden die Einwendungen der Vorhabenträgerin zur Auswertung und Gegenäußerung zugeleitet. Diese Gegenäußerungen lagen der Bezirksregierung Detmold vor und wurden auch den Einwendern zur Vorbereitung auf den Erörterungstermin mit der Einladung zu diesem Termin zur Verfügung gestellt.

Der Erörterungstermin hat am Dienstag, 1. Oktober 2019, stattgefunden.

Träger öffentlicher Belange sowie private Einwender und Betroffene erhielten die Gelegenheit, ihre Bedenken und Anregungen im Rahmen einer Generaldebatte vorzutragen.

Aufgrund der Ergebnisse des Erörterungstermins hat die Vorhabenträgerin die Planunterlagen ergänzt. Die Ergänzungen sind in das nunmehr planfestgestellte Bauvorhaben eingeflossen. Verstärkte oder erstmalige Betroffenheiten der Belange von Privatpersonen oder der Träger öffentlicher Belange ergaben sich durch die Änderungen nicht. Eine weitere Beteiligung musste daher nicht erfolgen, die Bezirksregierung verzichtete auf eine öffentliche Auslegung.

Eine ausführliche Prüfung der Planunterlagen unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens sowie eine Abwägung der öffentlichen und privaten Belange bereiteten die abschließende Entscheidung der Planfeststellungsbehörde vor.

Die Bezirksregierung erließ den Planfeststellungsbeschluss am 21. Februar 2022.

Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen lagen in der Zeit vom  14.03.2022 bis zum 28.03.2022 (einschließlich) öffentlich aus. Gegen den Planfeststellungsbeschluss konnte innerhalb eines Monats nach Zustellung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Klage erhoben werden. Dies ist nicht erfolgt.

Der Planfeststellungsbeschluss ist hier einsehbar.

Die planfestgestellten Unterlagen sind hier einsehbar.

 

Stand: Januar 2023