Planfeststellungsverfahren Beseitigung Bahnübergang „Eggestraße“ Paderborn-Benhausen (L 755): Auslegung der geänderten Planunterlagen beginnt erneut

Detmold (24. Juli 2020). Die Bezirksregierung Detmold beginnt erneut mit der öffentlichen Auslegung im so genannten Deckblattverfahren für die geplante Beseitigung des Bahnüberganges Eggestraße bei Paderborn-Benhausen. Die Planunterlagen sind vom Vorhabenträger, dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, überarbeitet worden. Sie liegen von Montag, 17. August, bis einschließlich Mittwoch, 16. September, bei der Stadt Paderborn und der Gemeinde Altenbeken aus. Einwendungen können bis Mittwoch, 30. September, erhoben werden.

24.07.2020

Das vorgelegte „Deckblatt I“ beinhaltet zum Beispiel die Änderung der Fahrbahnbreite, die Modifizierung der Einmündung der Gemeindestraße „Papenberg“ und die Einrichtung einer Treppenanlage für Fußgänger von der verlassenen L 755 zum straßenbegleitenden Rad- und Gehweg der geplanten L 755. Außerdem wird eine neue lärm- und schalltechnische Untersuchung, ein überarbeiteter landschaftspflegerischer Begleitplan sowie ein überarbeiteter Fachbeitrag zur EG-Wasserrahmenrichtlinie vorgelegt.


Sowohl die aktuelle Überarbeitung mitsamt Gutachten und Planunterlagen wie auch die ursprüngliche Fassung, die bereits 2018 ausgelegen hatte, werden bei der Stadt Paderborn, Am Hoppenhof 33, in 33104 Paderborn sowie bei der Gemeinde Altenbeken, Bahnhofstraße 5 a, in 33184 Altenbeken für einen Monat öffentlich ausgelegt. Die Auslegung endet am Mittwoch, 16. September. Aufgrund der aktuellen Lage zum Coronavirus SARS-CoV-2 (Covid-19) bitten die Stadt Paderborn und die Gemeinde Altenbeken um vorherige telefonische Absprache eines Termins.


Parallel zur Auslegung vor Ort stehen die Planunterlagen in der überarbeiteten sowie in der ursprünglichen Fassung auf der Homepage der Bezirksregierung Detmold (www.bezreg-detmold.nrw.de) zur Einsichtnahme bereit. In diesem Zusammenhang betont Jochen Bode als Dezernent für straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren allerdings, „dass verfahrensrechtlich nach wie vor allein die Auslegung vor Ort maßgeblich ist. Alle von der geänderten Planung erstmalig oder stärker in ihren Belangen Berührten können bei der Stadt Paderborn und der Gemeinde Altenbeken oder auch direkt bei der Bezirksregierung Detmold schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen erheben.“ Das geht jedoch nur innerhalb des Zeitraumes der Auslegung und der sich anschließenden zweiwöchigen Einwendungsfrist, das heißt bis einschließlich 30. September.

 
Die im bisherigen Anhörungsverfahren bereits erhobenen Einwendungen bleiben unberührt und behalten ihre Gültigkeit. Für die Rechtzeitigkeit der Einwendungen ist der Posteingang bei der Behörde entscheidend. „Die Erhebung einer Einwendung per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur oder als DE-Mail ist ebenfalls möglich. Eine Übermittlung per ‚einfacher E-Mail‘ ist nicht ausreichend“, erklärt Bode.


„Die Bezirksregierung Detmold als zuständige Planfeststellungsbehörde wird die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung sowie des separaten Beteiligungsverfahrens abwarten und dann die Prüfung des geänderten Vorhabens bürgernah und transparent fortsetzen“, so Jochen Bode.


Weitere Informationen zur Auslegung und zur den Einwendungsmöglichkeiten sind den ortsüblichen Bekanntmachungen der Stadt Paderborn und der Gemeinde Altenbeken zu entnehmen, die ab Anfang August ebenfalls auf der Homepage der Bezirksregierung veröffentlich werden.


Hintergrund zum Verfahren


Das Planfeststellungsverfahren war im April 2018 mit der Auslegung der Planunterlagen eröffnet worden. Es wurden vier Einwendungen von Privatpersonen erhoben. Aufgrund dieser Einwendungen sowie der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange hatte der Landesbetrieb Straßenbau NRW die Planunterlagen überarbeitet und ergänzt.
Die öffentliche Auslegung der geänderten Planunterlagen zum Deckblatt I sollte eigentlich im Zeitraum vom 2. März bis 1. April erfolgen. Aufgrund der damals akut gewordenen Pandemie-Lage des Coronavirus SARS-CoV-2 (Covid-19) mit angeordneten Kontaktverboten und Schließung der öffentlichen Verwaltungen für den Publikumsverkehr musste die Auslegung der Unterlagen im angegebenen Zeitraum vorzeitig abgebrochen werden. Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Fristen wird das Anhörungsverfahren nach Aufhebung der Covid-19-Kontaktbeschränkungen mit der Auslegung der Planunterlagen über den vollen Zeitraum wiederholt.